Beschlussvorlage - 2025/0800/200
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse 2026 vorab schon Ende des Jahres 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Braß
- Bericht erstattet:
- Michael Braß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Betriebskostenzuschüsse des Jahres 2026 für die Homburger Musikschule gGmbH, die Homburger Kulturgesellschaft gGmbH, die Wirtschaftsförderung Homburg GmbH, die Stiftungen Römermuseum und Klosterruine Wörschweiler sowie für die GEW GmbH werden vorab schon vollständig bewilligt und überplanmäßig noch zu Lasten des Finanzjahres 2025 Ende Dezember 2025 ausgezahlt.
Sachverhalt
Aufgrund der sehr schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen der saarländischen Kommunen zeichnet sich auch für den Haushalt der Stadt für das kommende Haushaltsjahr 2026 ab, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf nur unter extrem einschneidenden Sparanstrengungen erstellt werden kann.
Insoweit stehen damit alle freiwilligen Leistungen diesbezüglich grundsätzlich zur Disposition.
Darunter fallen dann auch alle Zuschüsse und damit insbesondere die Betriebskostenzuschüsse an die Homburger Musikschule gGmbH (800 TEUR), die Homburger Kultur gGmbH (600 TEUR), die Homburger Wirtschaftsförderung GmbH (20 TEUR), die Stiftungen Römermuseum (400 TEUR) und Klosterruine Wörschweiler (3 TEUR) sowie für die GEW GmbH (250 TEUR).
Da jedoch mit der Gewährung der Betriebskostenzuschüsse an die städtischen Gesellschaften und Stiftungen unmittelbar deren Bestand und Betrieb steht und fällt, würde eine - aus haushaltsrechtlichen Gründen - ausbleibende Gewährung ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko der jeweiligen Wirtschaftsbetriebe bedeuten.
Um eine drohende finanzielle Schieflage der oben genannten Betriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 substanziell abzuwenden, wird – aus Sicht der Kämmerei – vorgeschlagen, die für das Haushaltsjahr 2026 geplanten Aufwendungen für die jeweiligen Betriebskostenzuschüsse überplanmäßig schon Ende Dezember 2025 und somit noch finanzmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 zur Auszahlung zu bringen.
Gemäß § 89 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn Sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Um die wirtschaftliche Existenz der oben genannten städtischen Gesellschaften und Stiftungen im Wirtschaftsjahr 2026 sicherzustellen, ist es unabweisbar, dass die Betriebskostenzuschüsse des Wirtschaftsjahres 2026 finanzmäßig noch zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 zur Auszahlung gebracht werden, weil ansonsten ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 nahezu ausgeschlossen werden kann.
Zur Deckung stehen dafür überplanmäßig Finanzmittel - aufgrund einer unerwartet hohen Ertragslage des Teilhaushaltes II im Bereich der Gewerbsteuer im laufenden Haushaltsjahr 2025 - entsprechend auch schon zur Verfügung.
Die als Vorschuss seitens der Stadt geleisteten Mittel sind grundsätzlich über die Geschäftsbesorgung durch die Einheitskasse (Stadtkasse) - mit Ausnahme der GEW GmbH - gesichert.
