Beschlussvorlage - 2025/0834/680

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung wird durch die 12. Nachtragssatzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg geändert.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2023 und der Gebührenbedarfsberechnung 2026 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2026 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2026 erstellt.

 

Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2023, die gem. § 6 Abs. 2 KAG a. F. innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2026 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 417.520,05 € und im Bereich Niederschlagswasser 449.131,89 €.

 

Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.

 

Um im Wirtschaftsplan 2026 eine Kostenunterdeckung zu vermeiden, muss ab dem 01.01.2026 die Schmutzwassergebühr von 3,57 €/m³ auf 3,74 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,75 €/m² auf 0,76 €/m² angehoben werden.

Es entstehen vor allem durch die deutliche Gebührensteigerung des EVS als größter Kostenpunkt massive Kostensteigerungen, die ausgeglichen werden müssen.

 

Die EVS Gebühren steigen voraussichtlich auf 3,832€/m³. Es kann nur unter diesem Gebührensatz geblieben werden, da eine Verrechnung aus 2023 erfolgt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...