Beschlussvorlage - 2025/0834/680
Grunddaten
- Betreff:
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12. Nachtragssatzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Martin Orschekowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.12.2025
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Sachverhalt
Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2023 und der Gebührenbedarfsberechnung 2026 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2026 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2026 erstellt.
Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2023, die gem. § 6 Abs. 2 KAG a. F. innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2026 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 417.520,05 € und im Bereich Niederschlagswasser 449.131,89 €.
Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.
Um im Wirtschaftsplan 2026 eine Kostenunterdeckung zu vermeiden, muss ab dem 01.01.2026 die Schmutzwassergebühr von 3,57 €/m³ auf 3,74 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,75 €/m² auf 0,76 €/m² angehoben werden.
Es entstehen vor allem durch die deutliche Gebührensteigerung des EVS als größter Kostenpunkt massive Kostensteigerungen, die ausgeglichen werden müssen.
Die EVS Gebühren steigen voraussichtlich auf 3,832€/m³. Es kann nur unter diesem Gebührensatz geblieben werden, da eine Verrechnung aus 2023 erfolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,4 kB
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