Einleitungsbeschluss - 2025/0843/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schülerbeförderung für die Sonderfahrten der Grundschulen sowie die Beförderung von Schüler/innen, deren Schulweg mehr als 4 KM beträgt und denen keine ausreichenden Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stehen, wird europaweit nach VGV ausgeschrieben.

 

Nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, unter Beachtung des Vergaberechts, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 III Nr. 3 des Schulordnungsgesetzes (SchoG) in der derzeit gültigen Fassung hat die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen die Beförderungskosten, die notwendig durch den Besuch der Grundschule entstehen, zu übernehmen. Beförderungskosten i.S.d. § 45 III Nr. 3 SchoG sind nach der Verordnung über die notwendigen Beförderungskosten gem. § 45 III Nrn. 3 bis 5 und IV des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland in der derzeit gültigen Fassung die Kosten der Beförderung auf dem täglichen Weg des Schülers zur Schule und zurück (Schulweg). Nach § 1 II dieser VO ist die Schülerbeförderung notwendig, wenn der tägliche Weg zur Schule und zurück mehr als 4 Kilometer beträgt. Bei einem kürzeren Schulweg kann die Schulaufsichtsbehörde eine Schülerbeförderung als notwendig anerkennen, wenn der Schulweg für die Schüler besonders schwierig und gefahrvoll ist. Ist die Beförderung der Schüler durch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar, so sind diese in Anspruch zu nehmen. Soweit keine oder keine ausreichende Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, gelten als notwendigen Kosten auch die Aufwendungen für die Einrichtung von besonderen Verkehrsverbindungen § 2 I, II VO).

 

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die regelmäßige Beförderungsleistung von Schüler/innen, die nicht durch öffentliche Verkehrsmittel abgedeckt werden:

 

A) Grundschule Einöd - Wörschweiler / Schwarzenbach / Schwarzenacker nach  Schulschluss 13.25 Uhr (aktuell 2 Kinder)

B) Websweiler / Altbreitenfelderhof / Jägersburg – Grundschule Luitpold und zurück (aktuell 96 Kinder)

C) Berliner Wohnpark – Grundschule Luitpold und zurück (aktuell 7 Kinder)

D) „Sonderfahrten“ nach Bedarf der Grundschulen, wie z.B. Fahrten zur Jugendverkehrsschule, Badefahrten zum KOI, Fahrten ins Waldstadion, Fahrten zum Sportzentrum Erbach etc. (je nach Schule und Veranstaltung bis zu 300 Kinder gleichzeitig).

 

Zur Zeit fallen für diese Leistungen Kosten in folgender Höhe an:

 

A) 200 Schultage x    370,26 ->   74.052,00 EUR (netto)

 

B) 200 Schultage x 1.390,89 -> 278.178,00 EUR (netto)

 

C) 200 Schultage x    262,20 ->   52.440,00 EUR (netto)

 

D) Ca. 12.000 km x     31,47 -> 377.640,00 EUR (netto)

 

Summe:         782.310,00 EUR (netto) / 837.071 EUR (brutto)

 

Die aktuelle Kostenschätzung beträgt für die Schuljahre

 

2026 / 2027     785.000 EUR (netto) /   839.950 EUR (brutto),

2027 / 2028     792.850 EUR (netto) /   848.350 EUR (brutto),

2028 / 2029     872.135 EUR (netto) /   933.185 EUR (brutto),

2029 / 2030     959.348 EUR (netto) / 1.026.502 EUR (brutto),

2030 / 2031  1.055.282 EUR (netto) / 1.129.151 EUR (brutto).

 

GESAMT: 4.464.615 EUR (netto) / 4.777.138 EUR (brutto)

-> rund 4.800.000 EUR (brutto)

 

In den Kosten ist eine Preissteigerung (Kraftstoffpreise, Mindestlohn) in Höhe von 10 Prozent jährlich ab dem Schuljahr 2027 / 2028 eingerechnet.

 

Die Vergabe der Beförderung soll sich auf die nächsten 5 Schuljahre beziehen (2026 / 2027 bis einschließlich 2030 / 2031).

 

Nach der Ausschreibung wird der Stadtrat über die erfolgte Vergabe informiert.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

2026 / 2027     785.000 EUR (netto) /   839.950 EUR (brutto),

2027 / 2028       792.850 EUR (netto) /   848.350 EUR (brutto),

2028 / 2029     872.135 EUR (netto) /   933.185 EUR (brutto),

2029 / 2030     959.348 EUR (netto) / 1.026.502 EUR (brutto),

2030 / 2031  1.055.282 EUR (netto) / 1.129.151 EUR (brutto).

 

GESAMT: 4.464.615 EUR (netto) / 4.777.138 EUR (brutto)

-> rund 4.800.000 EUR (brutto)

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