Einleitungsbeschluss - 2025/0844/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schülerbeförderung von Schüler/innen, deren Schulweg mehr als 4 KM beträgt und denen keine ausreichenden Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stehen, erfolgt nach der VOL / A und wird öffentlich ausgeschrieben.

 

Nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, unter Beachtung des Vergaberechts, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 III Nr. 3 des Schulordnungsgesetzes (SchoG) in der derzeit gültigen Fassung hat die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen die Beförderungskosten, die notwendig durch den Besuch der Grundschule entstehen, zu übernehmen. Beförderungskosten i.S.d. § 45 III Nr. 3 SchoG sind nach der Verordnung über die notwendigen Beförderungskosten gem. § 45 III Nrn. 3 bis 5 und IV des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland in der derzeit gültigen Fassung die Kosten der Beförderung auf dem täglichen Weg des Schülers zur Schule und zurück (Schulweg). Nach § 1 II dieser VO ist die Schülerbeförderung notwendig, wenn der tägliche Weg zur Schule und zurück mehr als 4 Kilometer beträgt. Bei einem kürzeren Schulweg kann die Schulaufsichtsbehörde eine Schülerbeförderung als notwendig anerkennen, wenn der Schulweg für die Schüler besonders schwierig und gefahrvoll ist. Ist die Beförderung der Schüler durch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar, so sind diese in Anspruch zu nehmen. Soweit keine oder keine ausreichende Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, gelten als notwendigen Kosten auch die Aufwendungen für die Einrichtung von besonderen Verkehrsverbindungen (§ 2 I,II VO).

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich u.a. um die Beförderung von Schüler/innen, die im Stadtteil Erbach in der Straße Am Vogelbacher Weg wohnen und die Grundschule Luitpold besuchen sowie Schüler/innen, die im Ortsteil Bruchhof, Kaiserslauterer Straße 2 wohnen und die Grundschule Bruchhof besuchen sowie Schüler/innen, die im Ortsteil Beeden oder Schwarzenbach wohnen und die GS Einöd / Beeden besuchen oder auch Schüler / innen, die wohnhaft in Homburg sind und die GS Kirrberg besuchen; hier beträgt der Schulweg jeweils über 4 Kilometer (Hin – und Rückweg). Es bestehen keine Linienverbindungen und die Anzahl ist zu gering um sie über die Ausschreibung Schülerbeförderung laufen zu lassen, sodass die Einrichtung von besonderen Verkehrsverbindungen, z.B. durch Taxidienste, notwendig ist. Weitere Strecken können im Laufe des Schuljahres dazukommen.

 

Zur Zeit fallen für diese Leistungen Kosten in folgender Höhe an:

 

28 Schüler/innen auf 5 verschiedenen Strecken, 5 Fahrzeuge

Kosten pro Fahrtag     1.100 EUR (brutto)

Kosten pro Monat   22.000 EUR (brutto)

Kosten pro Jahr 264.000 EUR (brutto)

 

Die Vergabe der Beförderung soll sich auf die Schuljahre 2026 / 27 bis einschließlich 2028 / 2029 erstrecken.

 

Die Kostenschätzung für die Schuljahre 2026 / 27 bis einschließlich 2028 / 29 beträgt insgesamt rund 963 .000,00 EUR (brutto). Die Kosten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Schuljahre auf:

 

  •          2026 / 27: 290.500,00 EUR
  •          2027 / 28: 320.000,00 EUR
  •          2028 / 29: 352.000,00 EUR

 

Aufgrund steigender Kraftstoffpreise sowie Erhöhungen des Mindestlohnes im Vergleich zur letzten Ausschreibung geht das Amt für Bildung und Sport jährlich von einer 10%-igen Kostensteigerung aus.

 

Nach der Ausschreibung wird der Stadtrat über die erfolgte Vergabe informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

  •          2026 / 27: 290.500,00 EUR
  •          2027 / 28: 320.000,00 EUR
  •          2028 / 29: 352.000,00 EUR

 

Summe:            963.000,00 EUR

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