Beschlussvorlage - 2025/0887/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Linienbündel Stadt Homburg werden 4 E-Busse beschafft. Für die Errichtung der benötigten Infrastruktur wird ein Förderantrag beim Land gestellt.

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Sachverhalt

Der Saarpfalz-Kreis hat einen Förderantrag beim Bund zur Beschaffung von 4 E-Bussen für das Linienbündel Stadt Homburg gestellt.

Durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (aus der EU Clean Vehicles Directive (CVD) wird bei der Ausschreibung oder Beschaffung von Bussen oder Busverkehrsleistungen im Stadtbussegment eine verpflichtende Quote an sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen eingeführt. Entscheidend für die Quote ist der Stichtag der Auftragsvergabe. Im Falle des Stadtbusverkehrs in Homburg beträgt die Quote 65 % aller im Rahmen der Ausschreibung beschafften Fahrzeuge. Von diesen 65 % müssen zur lokalen Erfüllung der Quote mindestens 50 % komplett emissionsfrei sein (Wasserstoff oder elektrisch). Die andere Hälfte kann mit alternativen, nicht lokal emissionsfreien Antrieben betrieben werden (z.B. Gas, HVO, Hybrid). Die landesweite Erfüllung der Quoten erfolgt über ein Monitoring beim Mobilitätsministerium. Ziel ist es, dass auf Landesebene in der Summe der Vergaben und Beschaffungen eine Quotenerfüllung erfolgt.

Durch den bereits durch den Stadtrat beschlossenen Flottenbetrieb mittels HVO leistet der Stadtverkehr bereits einen Beitrag zur Erfüllung der Quote an „sauberen“ Fahrzeugen.

Zur Implementierung emissionsfreier Antriebstechnologien besteht nun im Rahmen einer Bundesförderung die Möglichkeit auf Fördermittel zur Beschaffung von vier „batterieelektrischen“ Bussen zurückzugreifen. Diese Anzahl entspricht der über die Förderung maximal förderfähigen Fahrzeuganzahl (25 % der Gesamtflotte). Die Förderung beträgt 80 % der Mehrkosten im Vergleich zu einem Diesel-Referenzfahrzeug.

Die Inanspruchnahme der durch den Saarpfalz-Kreis für die Stadt Homburg beantragten Förderung ist eine wichtige Möglichkeit um die Transformation des Stadtverkehrs hinsichtlich alternativer Antriebstechnologien in die Wege zu leiten. Mittels der vier Fahrzeuge können notwendige Erkenntnisse hinsichtlich Betrieb und Umsetzung gewonnen werden, ohne dass die aktuell noch signifikanten Mehrkosten alternativer Technologien vollumfänglich durch die Stadt getragen werden müssen. Aufgrund der auslaufenden Markthochlaufphase alternativer Antriebe im ÖPNV sind zudem weitere Förderaufrufe ungewiss. Die vier Fahrzeuge sind eine ausreichende Flottengröße um bereits mehrere komplette Umläufe mit E-Bussen abdecken zu können, bedeuten aber auch noch keine umfängliche Abhängigkeit von einer bestimmten Antriebstechnologie (z.B. in Hinblick auf technische Störungen). In Verbindung mit der mittels HVO 100 betriebenen Restflotte entsteht somit der für den Stadt Homburg bestmögliche Kompromiss aus (antriebs-) technischen Fortschritt und finanzieller Belastung.

 

Die Förderung wird im Falle der Förderzusage unmittelbar nach Zuschlagserteilung an das Verkehrsunternehmen weitergereicht, da dieses die Busse beschaffen, bezahlen und inventarisieren muss. Die beantragte Förderung beträgt 560.000 € netto, was einem Zuschuss von 140.000 € pro Fahrzeug entspricht.

 

Zur Beantragung der Förderung wurden die durch den Fördergeber vorgegebenen Richtwerte für Fahrzeugkosten veranschlagt. Die tatsächlichen Kosten können erst nach der spezifischen Fahrzeugausschreibung ermittelt werden. Da die Förderung 80 % der Mehrkosten abdeckt verbleibt laut Berechnungsgrundlage ein Eigenanteil von etwa 28.000 €/Fahrzeug beim Kostenträger, die beim Stadtbusverkehr Homburg von der HPS GmbH zu tragen ist.

 

Auch in Bezug auf die nötige Ladeinfrastruktur sind Fördermöglichkeiten gegeben. Das Land bezuschusst die Ladeeinrichtungen sowie die Herstellung der Netzanschlüsse mit einer Förderung in Höhe von 40 %.

Kostenseitig können die vier Ladepunkte nach Erfahrungswerten des Ministeriums mit 50.000-80.000 € je Ladepunkt veranschlagt werden. Aktuell laufen Gespräche mit den Stadtwerken Homburg zur Errichtung der Ladeinfrastruktur. Zur Wahrung der Zeitschiene muss auch hier zeitnah die Antragstellung beim Ministerium erfolgen. Die Errichtung der Infrastruktur in Trägerschaft der Stadt oder einer ihr angegliederten Gesellschaften bietet den Vorteil, dass diese langfristig zur Verfügung steht und unabhängig von zukünftigen Vergaben durch unterschiedliche Verkehrsunternehmen genutzt werden kann.

 

Zusammenfassend bedeutet die Inanspruchnahme der aktuell verfügbaren Förderungen die nun bestmögliche Chance in Richtung Emissionsfreiheit für den Stadtverkehr zu ergreifen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Auf den Haushalt der Stadt: keine

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