Informationsvorlage - 2025/0889/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der nach §115 Abs. 2 KSVG gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsbericht gibt einen transparenten Überblick über die wirtschaftliche Betätigung der Kreisstadt Homburg sowie über die Unternehmen und Beteiligungen, an denen die Kreisstadt Homburg unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

 

Für jedes Unternehmen werden die Rahmendaten, das Anteilsverhältnis, der Gegenstand des Unternehmens bzw. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Besetzung der Organe, wesentliche Verträge, der Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung aufgezeigt.

 

Die Berichterstattung stützt sich auf die jeweils aktuell vorliegenden geprüften Jahresabschlüsse und Lageberichte der betreffenden Unternehmen zum 31.12.2023.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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