Beschlussvorlage - 2025/0854/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Zuschüsse zu den investiven Anschaffungen der Vereine werden wie vorgeschlagen gewährt.

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Sachverhalt

Die Sportvereine TuS Lappentascherhof, FSV Viktoria Jägersburg und der SV Schwarzenbach haben im letzten Jahr Zuschussanträge für die Anschaffung von Rasenmähern bzw. Mährobotern zur Pflege des vereinseigenen Rasenplatzes gestellt. Als Beschlussvorschlag wurde damals angeregt, jedem Verein 2.000,- € für diese investive Anschaffung zu gewähren, was so beschlossen wurde. Der SV Reiskirchen hat nun in diesem Jahr einen neuen Rasenmäher angeschafft, da der vorherige Rasenmäher nicht mehr zu reparieren war. Es wird daher angeregt, auch dem SV Reiskirchen einen Zuschuss in gleicher Höhe von 2.000,-€ zu gewähren.

 

Die Sportkegler Erbach e.V. haben einen Antrag auf Zuwendung zur Verbesserung der Ausstattung für Trainings- und Wettkampfzwecke gem. 3 c der aktuell gültigen Zuschussrichtlinie gestellt. Hierüber können Anschaffungen, die zur Verbesserung der Trainings- und Wettkampfbedingungen führen, bezuschusst werden. Der Verein hat zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes dringend eine fest installierte Spielstands-Anzeigetafel benötigt und auf eigene Kosten angeschafft. Die Anlage (Bildschirm plus Halterung und Anschlusskabel) hat insgesamt 706,- € gekostet. Als Beschlussvorschlag wird angeregt, dem Verein gem. der Ziffer 3 c der Zuschussrichtlinie eine Zuwendung von 1/3 der anerkannten Gesamtkosten zu gewähren, in Zahlen ausgedrückt 235,- €.

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Finanz. Auswirkung

Produkt: Allgemeine Sportförderung und Verwaltung Sport 42100100

Finanzkonto: Aktivierbare Baukostenzuschüsse 781815

Deckung vorhanden, detaillierte Kosten siehe Anlage

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Anlagen

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