Beschlussvorlage - 2025/0899/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird um folgende Prüfung gebeten:

  1. Prüfung der Rechtslage, ob und unter welchen Voraussetzungen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur (Sondervermögen Infrastrukturfonds) oder vergleichbaren Programmen verwendet werden dürfen, um kulturschaffenden Vereinen, insbesondere dem Bürgerverein Reiskirchen, Mittel für Instandhaltungs- oder energetische Sanierungsmaßnahmen am vereinseigenen Bürgerzentrum zur Verfügung zu stellen.
  2. Falls eine solche Nutzung zulässig ist, bittet der Ortsrat die Stadtverwaltung um Festlegung von Kriterien, Antragsverfahren, Förderhöhen, Förderzwecken (z. B. Dach-, Fenster-, Heizungstechnik, Wärmedämmung, barrierearme Zugänge), Förderquoten und Verwendungsnachweis.
  3. Prüfung von möglichen Ausschluss- oder Priorisierungsregelungen, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Berücksichtigung von Gemeinwohl- und Vereinsförderungszielen
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Sachverhalt

siehe Antrag SPD-Fraktion.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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