Informationsvorlage - 2025/0944/100

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Um bei Angelegenheiten, die unter die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 KSVG fallen, kurzfristig handlungsfähig zu sein, hat der Ortsvorsteher ein persönliches Budget in Höhe von 200,- Euro je Einzelfall.

Der Ortsvorsteher informiert über die Zuwendungen aus seinem Budget 2025.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

Loading...