Informationsvorlage - 2025/0945/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Um bei Angelegenheiten, die unter die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 KSVG fallen, kurzfristig handlungsfähig zu sein, hat der Ortsvorsteher ein persönliches Budget in Höhe von 500,- Euro pro Kalenderjahr.

Der Ortsvorsteher informiert über die Zuwendungen aus seinem Budget 2025.

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Finanz. Auswirkung

 

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