Informationsvorlage - 2026/0013/660

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ausarbeitung eines möglichen Radwegekonzepts in der Pirminiusstraße wurde nach verkehrsrechtlichen Maßgaben auf Grund der Eingabe der BI erstellt.

 

Es liegen weder Unfallhäufungen, noch Unfallauffälligkeiten vor.

Die durchgeführten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen begründen ebenfalls keinen Handlungszwang.

 

Im Hinblick auf die Entwicklung betreffend der Entstehung eines Bahnhaltepunktes im Rahmen der Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg Zweibrücken sowie die geplante Entstehung des „Kaiserradweges“ kann sich die Ausführung gemäß der vorliegenden Plänen als erforderliche oder zweckmäßige Maßnahme herausstellen.

Zur weiteren Datenerhebung und Grundlagenschaffung werden neu beschaffte Anzeigetafeln je aus Richtung Blieskasteler Straße sowie aus Richtung Saarbrücker Straße kommend – für einen längeren Zeitraum - installiert.

Zum jetzige Zeitpunkt (bis zur Erforderlichkeiten wie vorgenannt), sieht die Straßenverkehrsstelle die Möglichkeit die Einmündungsbereiche des Teilstücks Pirminiusstraße zwischen Blieskasteler Straße und Remigiusstraße zu gestalten:

 

Betreffend die Einmündungsbereiche

- von Blieskasteler Straße (aus Ortsmitte) kommend könnte eine Verjüngung der Einmündung in der Pirminiusstraße vorgenommen werden:

a) Markieren von Parkflächen

b) Aufsetzen einer oder mehrerer Mittelinseln

 

- von Saarbrücker Straße kommend:

a) Erneuerung/Verstärkung der vorhandenen Markierung

b) Beschilderung hervorheben

c) Hindernisse entlang der Gehwegkante

 

Wie vorgenannt werden zwei Geschwindigkeitsanzeigtafeln installiert, welche auch bzw. vorrangig als Präventionsmaßnahme dienen.

 

Die vorgenannten Maßnahmen betreffend die Einmündungsbereiche werden in Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde – Straßenverkehrsstelle – durchgeführt erstellt.

 

Um im nächsten Schritt die notwendigen Mittel für eventuell folgende bauliche Maßnahmen zu binden und den dazugehörigen Beschluss für diese zu erwirken fehlen ebenfalls objektiv belegte Missstände, denen mit Maßnahmen - wie z.B. im „Radwegekonzept“ aufgezeigt - effektiv Abhilfe geleistet würde. Die Umgestaltung der Einmündungssituation wie bereits beschrieben kann in Kooperation zwischen Tiefbauabteilung mit der Ortspolizei ausgearbeitet werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Umsetzung der Markierungsarbeiten würde aktuell mit etwa 60.000 € bis 75.000 € geschätzt, die baulichen Änderungen erfordern weitere Detailplanung und sind daher noch nicht zu beziffern.

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Anlagen

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