Beschlussvorlage - 2026/0033/24-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme des Betriebes der Leitstelle durch die HPS GmbH und Verschmelzung der GEW GmbH auf die HPS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 - Stabsstelle Beteiligungsmanagement
- Bearbeiter:
- Ralf Weber
- Bericht erstattet:
- Geschäftsführer HPS GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.02.2026
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Bereit
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Gesellschafterversammlung der HPS GmbH
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die GEW Management GmbH (im Folgenden kurz: GEW) wurde am 16.12.2016 zur Umsetzung einer interkommunalen Kooperation zwischen dem Saarpfalz-Kreis und der Kreisstadt Homburg gegründet. Bei der GEW handelt es sich eine 100 % in kommunalem Eigentum befindliche Gesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 €, das zu je 50 % von beiden Gesellschaftern gehalten wird. Die Dauer der Gesellschaft wurde auf 25 Jahre festgelegt.
Der Geschäftsbetrieb der GEW GmbH wird zum 31.03.2026 beendet. Allen Mitarbeitern der GEW wurde bereits zum 31.03 2026 gekündigt. Bisher wurden nach Auskunft des Saarpfalz-Kreises keine Kündigungsschutzklagen eingereicht.
Da die GEW GmbH für den Aufbau und den Betrieb der Leitstelle Bedarfszuweisungen erhielt, muss dieser Geschäftsbereich fortgeführt werden.
Der Leitstellenbetrieb der GEW GmbH soll zum 1.4.2026 von der HPS GmbH übernommen werden. Damit geht die Einstellung der Mitarbeiter der Leitstelle bei der HPS GmbH einher. Danach soll die GEW GmbH auf die HPS GmbH verschmolzen werden. Eine Anfrage zur Zuschussunschädlichkeit wurde beim Innenministerium gestellt.
Rechtlich gesehen führt die Verschmelzung zu einer Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in alle Vertragsverhältnisse. Die GEW GmbH erlischt als Rechtsträger mit Eintragung der Verschmelzung.
Der Beschlusstext steht unter dem Vorbehalt folgender Voraussetzungen:
- Fortführung der interkommunalen Kooperation (HPS GmbH)
- Unschädlichkeit für die Zuschussgewährung mit schriftlicher Bestätigung des IM
- Positiver Beschluss des Kreistages zur Fortführung der Leitstelle
- Übernahme des Leitstellenpersonals
Diese Vorbehalte sollen nach Beratung des Aufsichtsrates der HPS GmbH in den Beschlusstext aufgenommen werden, da sonst die Fortführung durch die HPS GmbH keinen Sinn macht.
Die Vereinbarung zur Fortführung des Gebäude, Energie- und Trinkwassermanagements durch die HPS GmbH wird getrennt beschlossen.
