Beschlussvorlage - 2026/0042/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Sonnenfeld“ gewährt die Stadt dem Protestantischen Kirchenbezirk Homburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe des

a) kommunalen Anteiles,

b) des Trägeranteiles in Bezug auf die vom Land als notwendig anerkannten Herstellungskosten,

c) der ungedeckten Restträgerkosten (vom Land nicht als notwendig anerkannt bzw. berücksichtigt)

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Sachverhalt

Der Protestantische Kirchenbezirk Homburg hat seine Kindertagesstätte „Sonnenfeld“ in der Emilienstraße in Homburg nach Änderungsbescheides des Landes vom 15.07.2019 auf 17 Krippe, 88 KiGa- und 30 Hortplätze - davon 11 zusätzliche Krippe und 25 zusätzliche KiGa-Plätze – erweitert.

Die ursprünglich veranschlagten Kosten gemäß geändertem Zuwendungsbescheid vom 15.07.2019 in Höhe von 1.526.503,81 EUR wurden überschritten.

Die tatsächlichen und entsprechend Bauausgabenbuch (BAB) nachgewiesenen Kosten betrugen gemäß Verwendungsnachweis vom 11.12.2024 insgesamt 1.811.292,74 EUR.

Das Land hat entsprechend dem Bescheid vom 17.12.2024 zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 1.645.061,11 EUR anerkannt und seine Zuwendung auf 531.847,42 EUR erhöht und endgültig festgesetzt.

Der Kreis hat seine Zuwendung gemäß Bescheid vom 20.02.2025 entsprechend der Kostenfeststellung durch das Land auf insgesamt 493.518,33 EUR endgültig festgesetzt.

Zu a)

Die Stadt ist entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, mindestens 20 v.H. der vom Land anerkannten und festgestellten Herstellungskosten zu tragen. Dies ergibt im vorliegenden Fall einen Mindestzuschuss in Höhe von 329.012,22 EUR.

Zu b)

Es ist bereits seit Jahren Verwaltungsübung der Stadt, für alle vom Land und vom Kreis anerkannten und geförderten Investitionsmaßnahmen der im Stadtbereich tätigen Kindergartenträger (Katholische und Evangelische Kirche bzw. Arbeiterwohlfahrt) weitergehend finanziell zu unterstützen. Insofern wurde auch bislang der entsprechende Trägeranteil seitens der Stadt übernommen.

Im vorliegenden Fall hat das Land wegen Überschreitung des Bewilligungszeitraumes Kosten in Höhe von 117.474,79 EUR zwar als nicht zuwendungsfähig anerkannt, dennoch aber als notwendig zur Erreichung des Zuwendungszwecks bestätigt.

Zu c)

Gleichzeitig wurden explizit Kosten in Höhe von 42.044,11 EUR als nicht zuwendungsfähig und dem Zuwendungszweck für nicht notwendig festgestellt.

Weiterhin blieben von den nachgewiesenen Gesamtherstellungskosten 6.712,73 EUR unberücksichtigt.

Übersicht:

Zuwendungsfähige Kosten:                                                              1.645.061,11 EUR

Notwendige aber nicht zuwendungsfähige Kosten:                         117.474,79 EUR

Zu berücksichtigende Gesamtkosten:                                              1.762.535,90 EUR

Abzgl. Landeszuschuss                                                                       - 531.847,42 EUR

Abzgl. Kreiszuschuss                                                                           - 493.518,33 EUR  

Abzgl. Zuschuss Stadt (Pflicht) – wie oben a) -                               - 329.012,22 EUR 

zu berücksichtigender Trägeranteil – wie oben b)                           - 408.157,93 EUR

Gesamtzuschuss Stadt – wie oben a) und b)                                     737.170,15 EUR

Dem Protestantischen Kirchenbezirk Homburg wurde bislang auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 12.09.2019 (Gesamtzuschuss Stadt vorläufig auf 584.589,60 EUR festgelegt und gemäß Bescheid vom 07.08.2019 bewilligt) eine Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 550.000,00 EUR gewährt.

Mit Antrag vom 05.12.2025 bittet der Protestantische Kirchenbezirk, auch die vom Land nicht als zuwendungsfähig und als für den Zweck nicht notwendig bestätigten und unberücksichtigten nachgewiesenen Herstellungskosten in Höhe von 48.756,84 EUR durch die Stadt als Zuschuss zur Restfinanzierungslücke – wie oben c) - zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

 

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