Beschlussvorlage - 2025/0943/20-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt führt die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026 unter Beachtung der maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften nach dem Saarlandpaktgesetz (SPaktG), des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) und der Ausführungsverordnung zum SPaktG (VOSPaktG) entsprechend fort.

Die jeweiligen Haushaltsgesamtansätze des Planjahres und der mittelfristigen Finanzplanung orientieren sich an der fortgeschriebenen Normalentwicklung, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Grundlage der Finanzrechnungsergebnisse der maßgeblichen Vorjahre verbunden mit einer Prognose auf Basis der letzten Steuerschätzung (Bund/Länder/Kommunen) der Stadt individuell für den Zeitraum 2026 bis 2029 vorgegeben hat.

Entsprechend der Feststellung des kommunales Sanierungsrates vom 09.07.2024 über eine Notlage nach § 8 Abs. 5 SPaktG wird der Stadt für die Jahre 2024 bis 2027 ein jährliches strukturelles Defizit in Höhe von – 5.113 TEUR eingeräumt.

Der Haushaltsplan 2026 kann diese strukturelle Defizitobergrenze einhalten. In der mittelfristigen Finanzplanung 2027 ist dies nur noch eingeschränkt möglich. In den mittelfristigen Finanzplanungsjahren 2028 und 2029 kann derzeit ein dann vorgeschriebener struktureller Haushaltsausgleich nicht mehr eingehalten werden.

Für das Jahr 2026 wird nochmals eine Gewinnausschüttung der stadteigenen HPS GmbH in Höhe von 1 Mio. EUR vorgesehen.

Allerdings muss der städtische Haushalt in 2026 eine Verringerung des kommunalen Finanzausgleichs (Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 5,6 Mio. EUR bei gleichzeitiger Erhöhung der Kreisumlage um 4,5 Mio. EUR verkraften. Dies führt zu einer realen Mehrbelastung von über 10 Mio. EUR. Dennoch wird der Haushalt 2026 ohne Erhöhung der Realsteuern geplant.

Aufgrund der maßgeblichen Kostenfaktoren für Personal, Umlagen, Sachkosten und Kreditzinsen übersteigen im Finanzhaushalt die geplanten Ausgaben mit 110,134 Mio. EUR die geplanten Einnahmen mit 101,742 Mio. EUR in der laufenden Verwaltung mit einem daraus resultierenden Fehlbetrag von - 8,392 Mio. EUR. Dieser erhöht sich durch die Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 3,058 Mio. EUR auf insgesamt – 11,450 Mio. EUR.

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat der Stadt für das Haushaltsjahr 2026 einen Kreditrahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,603 Mio. EUR zugebilligt. Nach Änderung des Krediterlasses durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im März 2022 können für maßgebliche kommunale Pflichtaufgaben Sonderkredite in gerechtfertigter Höhe außerhalb des vorgenannten Rahmens durch die Kommunen aufgenommen werden.

Rückwirkend ab dem Jahr 2025 stehen der Stadt zusätzlich Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes nach dem Landes- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ca. 21,8 Mio. EUR als Co-Finanzierungsinstrument für den Ausbau bzw. Grundsanierung der städtischen Infrastruktur zur Verfügung.

Das Investitionsprogramm sieht für die Finanzierung der geplanten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 26,563 Mio. EUR im Jahr 2026 einen dafür erforderlichen Gesamtkredit in Höhe von 19,274 Mio. EUR vor.

Der auch durch die Sonderkredite entsprechend erhöhte Schuldendienst – insbesondere die Kreditzinsen - belastet zukünftig erheblich den Verwaltungshaushalt und verkürzt den Handlungsspielraum der Stadt zunehmend, weil der o.g. Krediterlass zwar für diverse Pflichtaufgaben eine Sonderkreditfähigkeit zulässt, insgesamt aber auch der dadurch veranlasste Schuldendienst innerhalb der durch die Fortschreibung der Normalentwicklung gesetzten Grenzen nach dem SPaktG zu erfolgen hat. Insofern ist die Stadt bestrebt entsprechend den noch durch das Land zu erlassenden Förderrichtlinien zum LuKIFG vorrangig Mittel des Infrastruktursondervermögens zur Verwirklichung diverser Investitionsmaßnahmen heranzuziehen.

Trotz Übernahme von Liquiditätsverbindlichkeiten durch das Land als Teilentschuldungsmaßnahme nach dem SPaktG wird für die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität – nun auch wegen der weiteren zugelassenen Defizite / Fehlbeträge in 2026 und 2027 - ein Kreditrahmen zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 70 Mio. EUR seitens der Kämmerei für erforderlich gehalten.

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Finanz. Auswirkung

siehe Anlagen 

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Anlagen

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