Beschlussvorlage - 2026/0145/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die überplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der Mehrkosten für den Aufzug Gustavsburg/Beh.WC in Höhe von 50.000,00 € wird bewilligt.

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Sachverhalt

Durch die Erdarbeiten zur Herstellung der Gründung für Aufzug und Treppenanlage, musste auf eine Tiefe von -2,30 m gegraben werden. Dadurch lag die Baugrundsohle tiefer als das Fundament der benachbarten Giebelwand. Aufgrund dieser Tatsache entstand Grundbruchgefahr und die Standsicherheit war gefährdet. Es musste unverzüglich eine Zusatzmaßnahme durch Verfüllen erfolgen, was zu Mehrkosten in Höhe von 19.000 € führte. Für die Weiterführung der Arbeiten musste nach Rücksprache mit dem Bodengutachter und Statiker abschnittsweise das Material wieder ausgebaut werden, da es nicht tragfähig ist. Es wurde durch Beton ersetzt. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 26.000 €. Weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 € fallen für Statiker, Prüfstatiker und Bodengutachter an. Insgesamt müssen daher in 2026 Mehrkosten in Höhe von 50.000 € finanziert werden.

 

Im Haushalt der Kreisstadt Homburg waren bei der Maßnahme 25200310 – 783203 – 220 „Aufzug Gustavsburg/Beh.WC“ für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 130.000 € geplant. Zudem wurde eine Ermächtigungsübertragung aus 2023 in Höhe von 10.000 € gebildet, so dass insgesamt 140.000 € zur Verfügung standen.

Im Laufe des Jahres 2024 wurde eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 40.000 € aufgrund erwarteter Mehrkosten genehmigt (HFA am 30.04.2024).

Tatsächlich ausgegeben wurden im Jahr 2024 nur 12.419,80 €, so dass der Restbetrag in Höhe von 167.580,20 € als Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2025 übertragen werden konnte.

Zusammen mit dem Haushaltsansatz für das Jahr 2025 von 170.000 €, einer weiteren überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 30.000 € (Stadtrat am 11.12.2025) waren für das Jahr 2025 insgesamt 367.580,20 € verfügbar. Im Jahr 2025 wurden 82.085,20 € verausgabt, der Restbetrag in Höhe von 285.495 € wurde bereits als Ermächtigungsübertragung nach 2026 übertragen. Fast alle Mittel sind zwischenzeitlich durch Aufträge gebunden.

 

Bislang wurden demnach 380.000 € für die Maßnahme bereitgestellt.

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten in 2026 ist daher eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 50.000 EUR zu bewilligen.  

Demzufolge belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 430.000 €.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Minderausgaben aus investiven Mitteln aus der Maßnahme 54600100 – 783602 - 001 „Invest. allgemein Parkplätze/Parkhäuser“.

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Finanz. Auswirkung

 

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