Beschlussvorlage - 2026/0102/610-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigsstraße", Gemarkung Erbach-Reiskirchen, hier: Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Frank Missy
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.03.2026
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Beschlussvorschlag
a) Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie das schalltechnische Gutachten werden gebilligt.
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 09.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“ fand vom 12.10.2023 bis zum 13.11.2023 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft, ebenso die Stellungnahmen der Öffentlichkeit. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert.
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung der Öffentlichkeit, den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung mit schalltechnischem Gutachten wird gebilligt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.210 m2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Hinweise zur Ergänzungsvorlage:
Im Planteil sowie der Begründung ergaben sich noch redaktionelle Änderungen hinsichtlich der Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen.
Weiterhin wurden in der Tabelle zur Abwägung bei der Stellungnahme der Landesplanung die aktuellen Zahlen aus dem Wohnbauflächenkonzept ergänzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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163,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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