Beschlussvorlage - 2026/0173/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer, auf den Boden aufgestellten PV-Anlage inklusive zugehöriger Trafo-Station vor.
Aufgrund der dauerhaften Überschreitung der Baugrenze des gültigen Bebauungsplanes "Alter Schlag" wird eine Befreiung beantragt.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

Bei dem Vorhabengebiet handelt sich um die Fläche im östlichen Bereich in der Nähe der Parkplätze (s. Anhang). Die Fläche der Parkplätze bleibt unangetastet.

Die Fläche diente seit vielen Jahren als Baulandreservefläche für etwaige Werkserweiterungen und wurde am 02.08.1982 im Bebauungsplan „Alter Schlag“ als 'Gewerbliches Industriegebiet´ (GI) festgesetzt. Die Vorhabenfläche soll vollständig mit einer PV-Anlage (Fläche ca. 9.371,40 qm) + Trafo-Station (13,45 qm) versehen werden (s. Anhang). Es werden keine städtebaulichen Spannungen verursacht und die Grundzüge der Planungen werden nicht berührt. Seitens der Abteilung 610 Stadtplanung kann die Befreiung erteilt werden.

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Finanz. Auswirkung

 Keine

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Anlagen

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