Beschlussvorlage - 2026/0229/150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, kurzfristig Angebote anzunehmen, insbesondere in den Bereichen Hardwarebeschaffung, Softwarelizenzen, IT-Sicherheit sowie Wartungs- und Supportleistungen.

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Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Lage und der sich täglich ändernden Preise in der IT besteht die Notwendigkeit, kurzfristig Angebote anzunehmen. Da die Bindefrist der Angebote oft sehr kurz ist, ist ein Beschluss im Ausschuss oft nicht mehr möglich. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Hardwarebeschaffung, Softwarelizenzen, IT-Sicherheit sowie Wartungs- und Supportleistungen.

Ein solcher Vorratsbeschluss ermöglicht es, notwendige Investitionen und Anpassungen zeitnah umzusetzen, ohne jedes Mal einen Beschluss herbeiführen zu müssen. Im Nachgang wird mit einer Informationsverlage berichtet.

Die Abteilung 150 Zentrale Dienste/EDV wird unter Beachtung der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen und in Absprache mit der Vergabestelle handeln.

Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der IT-Abteilung sicherzustellen und gleichzeitig die Betriebsstabilität sowie die Datensicherheit nachhaltig zu gewährleisten.  

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Finanz. Auswirkung

 

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