Beschlussvorlage - 2026/0247/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die nachfolgenden Vorschläge für das Haushaltsjahr 2027 umsetzbar sind:

 

  1.      Hundekotbeutelspender in Websweiler. (2025/0659/100)
  2.      Vor den neuen Bänken auf der Ostseite des Schlossweihers die Fußstreifen gepflastert werden können. (Prüfauftrag 2026/0097/100)
  3.       Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Poller an der Kreuzung Reitpfad / Kleinottweilerstraße wieder zu installieren. (Prüfauftrag 2026/208/100)
  4.      Die Attraktivität des Naherholungsgebiets kann durch weitere Sportangebote bzw. Sportstätten auf der Liegewiese am Brückweiher gesteigert werden. (Prüfauftrag 2026/0213/100)
  5.      In den Herbst- und Wintermonaten sollen bei Pflegemaßnahmen im Naherholungsgebiet um den Brückweiher im Bereich der asphaltierten Wege entstandene Fahrschäden beseitigt und dabei die Fahrfurchen in Kurvenbereichen mit (befahrbarem) Schotter verfüllt werden, sodass diese Bereiche auch künftig mit Fahrzeugen befahren werden können. (Prüfauftrag 2026/0214/100)
  6.        Die Weiher am Ende des Gerstenwegs, die im Rahmen der Renaturierungsmaßnahmen mit Sand verfüllt wurden, können wieder als Weiher hergestellt werden. (Prüfauftrag 2026/0215/100)
  7.      Die Sanierungsmaßnahmen des FSV Jägersburg bei der Erneuerung des Kunstrasenplatzes im Jahr 2027 sollen unterstützt werden. (Prüfauftrag 2026/0216/100)
  8.      Sanierung der Bänke auf dem Friedhof Websweiler (Sitzung vom 04.03. TOP Ö 8.1)
  9.         Erneuerung von Mülleimer im Naherholungsgebiet (Sitzung vom 04.03. TOP Ö 8.4)
  10.         Folgemaßnahmen Neubau Feuerwehr
  11.      Folgemaßnahmen Sanierung Gustavsburg
  12.         Folgemaßnahmen Sanierung Schützenhaus
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Sachverhalt

Bis Mitte Juli werden die Fachämter und Fachabteilungen gebeten, die Mittelanmeldungen bei der Kämmerei einzureichen. Damit die Vorschläge der Ortsräte in der Haushaltsansatzplanung berücksichtigt werden können, müssen diese formuliert und als Prüfauftrag beschlossen werden. Das Hauptamt leitet diese Prüfaufträge an die Fachämter und Fachabteilungen weiter. Diese prüfen die Umsetzbarkeit der Vorschläge, ermitteln die Kosten und lassen sie in die Mittelansatzplanungen (laufende Verwaltung beziehungsweise investive Maßnahmen) einfließen.

 

Die Fachämter und Fachabteilungen können nach der Haushaltsklausurtagung zu den Beschlüssen Stellung nehmen, indem sie die Ortsräte darüber informieren, in welchem Haushaltsjahr Haushaltsmittel veranschlagt sind und wann gegebenenfalls eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann.

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Finanz. Auswirkung

 

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