Beschlussvorlage - 2026/0239/670
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Amtszeit des Naturschutzbeauftragten für den Gemeindebezirk Einöd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 670 - Umwelt und Grünflächen
- Bearbeiter:
- Volker Willig
- Bericht erstattet:
- Volker Willig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Einöd
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Anhörung
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28.05.2026
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Erledigt
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Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.06.2026
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Sachverhalt
Die Amtszeit des Herrn Fremgen als Naturschutzbeauftragter für den Gemeindebezirk Einöd (beinhaltet die Stadtteile Einöd, Schwarzenacker und Ingweiler) läuft zum 30. Juni 2026 aus. Herr Fremgen hat sein Interesse bekundet, die ehrenamtliche Tätigkeit für weitere fünf Jahre zu übernehmen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich seiner fachlichen Eignung. Aufgrund der durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz (VSRG) erfolgten Änderungen der §§ 38 und 39 des Saarländischen Naturschutzgesetzes sind für die Berufung der örtlichen Naturschutzbeauftragten die Städte und Gemeinden zuständig.
Die Auswahl und die Berufung von Naturschutzbeauftragten als Ehrenbeamte der Kommune liegen damit in der Zuständigkeit der städtischen Gremien.
Die Berufenen erhalten von der Stadt eine Berufungsurkunde und einen Dienstausweis.
Die Anleitung und die Anweisung der Berufenen liegen in der Verantwortung der Stadt.
