Beschlussvorlage - 2026/0305/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die außerplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der Errichtung eines Verfügungsbau für Kindertagesstätten in Höhe von 2.500.000,00 € wird bewilligt.

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Sachverhalt

Die Stadt verfügt derzeit über einen begrenzten Bestand eigener Kindertageseinrichtungen. Perspektivisch ist jedoch eine deutliche Erweiterung zu erwarten, weshalb die Stadt für die Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze verantwortlich ist. Es besteht bereits kurzfristig Handlungsbedarf, da bei mindestens einer bestehenden Kita aufgrund erheblicher baulicher Mängel zusätzliche Kapazitäten erforderlich werden und auch bei weiteren Einrichtungen mittelfristig mit Sanierungsbedarf zu rechnen ist. Die geplante Einrichtung ist sowohl als temporäre Ausweichlösung als auch langfristig als reguläre Kindertageseinrichtung vorgesehen. Geplant ist die Errichtung eines Neubaus mit 8 Gruppen in modularer Bauweise. Als Bauplatz wird derzeit das Grundstück unterhalb der Musikschule in der Lappentascher Straße in Erbach favorisiert und in die Überplanung gebracht. Der Standort verfügt über eine gute Anbindung an den Verkehr, ausreichende Flächenreserven sowie eine verträgliche Lage mit Abstand zu sensibler Wohnnutzung. Zudem können ausreichend Stellplätze für Personal und Eltern geschaffen werden. Die aktuelle Kostenschätzung der Gesamtkosten beläuft sich auf ca. 8 bis 10 Mio. Euro.

Zur ersten Abstimmung mit den Zuschussgebern sind Planungsunterlagen erforderlich, weshalb die Planung zeitnah in Angriff genommen werden muss.

Die Planungskosten, die voraussichtlich in 2026 beauftragt werden müssen, werden auf ca. 2,5 Mio. Euro geschätzt, die restlichen Baukosten werden im Haushalt 2027 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung 2028 eingeplant.  Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist die Aufnahme des Vorhabens in die Vorschulentwicklungsplanung des Saarpfalz-Kreises sowie deren Zustimmung über die finanzielle Beteiligung in Höhe von 30 % der Gesamtkosten.

Darüber hinaus ist eine Förderung durch das Land in Höhe von 40 % der Gesamtkosten möglich.

Demnach verbleibt für die Stadt ein Eigenanteil von 30 % der Gesamtkosten (entspricht 750.000 Euro), welcher durch LuKIFG Mittel abgedeckt werden soll. 

 

Im Haushalt der Kreisstadt Homburg waren bisher für diese Kosten keine Mittel veranschlagt. Es wurde daher im Investitionsprogramm unter dem Produkt 36100100 – Kindertageseinrichtungen -, Konto 783012 -Ausz. für Neu -und Ersatzbaumaßnahmen - eine neue Maßnahme 622 „Neubau Verfügungsbau Kita“ angelegt.

Zur Finanzierung der anfallenden Kosten in 2026 ist daher eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2,5 Mio. Euro zu bewilligen.  

 

Bemerkung:

Gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltsatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Da der Verfügungsbau für Kindertagesstätten bislang nicht im Investitionsprogramm des Haushaltes 2026 veranschlagt war und nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze nach Abs. 3 fällt, ist im Nachgang zu dieser Beschlussfassung zwingend ein Nachtragshaushalt 2026 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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