Informationsvorlage Vergabe - 2026/0348/200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen „Entwicklungsgebiet Berliner Straße“ (1974 – 2007) und die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen „Sanierungsgebiet Kreisstadt Homburg (1977 – 2011) wurden mit Bescheiden vom 08.05.2026 seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MfIBS) förderrechtlich abgeschlossen.

 1. Entwicklungsgebiet Berliner Straße (Homburg im Stadtteil Erbach)

Das Entwicklungsgebiet Berliner Straße wurde durch Rechtsverordnung vom 10.09.1974 (Amtsbl. Nr. 45, Seite 878 ff) förmlich festgesetzt und nach Abschluss der durchgeführten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durch Rechtsverordnung vom 09.10.2007 (Amtsbl. Nr. 44, Seite 2037) aufgehoben.

Gegenüber der zuschussgewährenden Stelle MfIBS wurden mit Vorlage des Schlussverwendungsnachweis vom 18.01.2018 entwicklungsbedingte Ausgaben in Höhe von 17.108.788,82 EUR bei Einnahmen von 17.676,318,72 EUR erklärt und nachgewiesen.

Aus Bundes- und Landesförderung erhielt die Stadt insgesamt 2.059.639,82 EUR.

Mit Bescheid vom 08.05.2026 hat das MfIBS alle nachgewiesenen Ausgaben und Einnahmen in voller Höhe anerkannt.

Die festgestellten Einnahmenüberhänge in Höhe von 567.529,90 EUR wurden in voller Höhe auf die Einnahmen der Sanierungsmaßnahme (siehe unten) umgeschichtet.

Die gewährten Bundes- und Landesmittel wurden endgültig als Zuschuss bestimmt.

Insoweit müssen seitens der Stadt keine Zuschussbeträge zurückgezahlt werden.

 2. Sanierungsgebiet Kreisstadt Homburg (Altstadtbereich)

Das Sanierungsgebiet Kreisstadt Homburg wurde durch Satzung vom 12.08.1977 förmlich festgesetzt und nach Abschluss der durchgeführten städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch Satzung vom 23.02.2011 aufgehoben.

Gegenüber der zuschussgewährenden Stelle MfIBS wurden mit Vorlage des Schlussverwendungsnachweis vom 26.11.2013 sanierungsbedingte Ausgaben in Höhe von 18.396.903,76 EUR bei Einnahmen von 13.166.181,70 EUR erklärt und nachgewiesen.

Aus Bundes- und Landesförderung erhielt die Stadt insgesamt 5.606.071,76 EUR.

Mit Bescheid vom 08.05.2026 hat das MfIBS alle nachgewiesenen Ausgaben in voller Höhe anerkannt und die Einnahmen auf 13.400.353,42 EUR korrigiert. Zusätzlich wurden die Einnahmeüberhänge aus der Entwicklungsmaßnahme (wie vor) entsprechend umgeschichtet. Insoweit betragen die Gesamteinnahmen damit 13.967.883,32 EUR.

Die daraus resultierenden Ausgabenüberhänge wurden in Höhe von 4.429.020,44 EUR festgestellt.

Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung der verbleibenden Ausgabenüberhänge konnte nicht erreicht werden.

Insoweit kann die Entwicklungsmaßnahme nach insgesamt 52 Jahren und die Sanierungsmaßnahme nach insgesamt fast 49 Jahren nunmehr auch förderrechtlich – vorbehaltlich einer Prüfung durch den Landesrechnungshof für die Landesfördermittel und durch den Bundesrechnungshof für die Bundesfördermittel – abgeschlossen werden.

Fazit: 

Die langjährigen und sehr umfangreichen Bauphasen in der Umsetzung der Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (Entwicklung 1974 – 2005; Sanierung 1977 – 2004) erklären den dafür erforderlichen Zeitbedarf (Planung, Auftragsvergabe, Bauleistung und deren fachliche Abnahme mit nachfolgender Zahlungsabwicklung etc.) und dies schon ohne Berücksichtigung der Vorbereitungsphase (vor der Festsetzung der förmlichen Sanierungsgebiete) mit Grundlagenerfassung und Zielfindung.

Dass sich – trotz mehrfacher Zwischenabrechnung und Zwischenbescheidung durch das MfIBS auch schon noch während der baulichen Umsetzung – die Schlussabrechnung (Nachweis der Verwendung) im Nachgang über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahre erstrecken sollte, weist – m.E. – deutlich auf die Strukturschwächen der Zuschussverfahren hin.

Die Schlussverwendungsnachweisung durch die Stadt und die sich anschließende Prüfungsphase durch das MfIBS führte darüber hinaus noch erschwert durch Zuständigkeitswechsel und Personalfluktuation sowohl beim Zuschussgeber als auch beim Zuschussnehmer in einem erheblichen Maße zu einem zusätzlichen Zeitverzug.

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Finanz. Auswirkung

 

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