Beschlussvorlage - 2026/0300/610
Grunddaten
- Betreff:
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Grundlagenvereinbarung zum Bebauungsplan "Obere Patron", Gemarkung Kirrberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Frank Missy
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Kirrberg
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Anhörung
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Erledigt
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Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.06.2026
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Sachverhalt
Die Entwicklungsträger beabsichtigen, auf den in ihrem Eigentum stehenden (Bau-) Grundstücken (Gemarkung Kirrberg, Flur 10, Flurstücke 2467/1, 2466, 2465) insgesamt drei Wohngebäude zu errichten.
Für die vorgenannten Grundstücke der Entwicklungsträger wurde der Bebauungsplan „Obere Patron“ erstellt. Dieser setzt neben den drei Wohngebäuden auch Teile von Verkehrsflächen fest. Die Zufahrtsstraße (Verlängerung der Straße „Obere Patron“) wird als Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt und soll eine öffentliche Straße werden. Die weitere Verkehrsfläche zu den einzelnen Baugrundstücken wird als Privatstraße festgesetzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist diesem Vertrag als Anlage 1 angefügt.
Die Realisierung der geplanten Bebauung im Plangebiet setzt die Durchführung von Erschließungs- sowie Straßenausbaumaßnahmen gem. den Regelungen dieser Grundlagenvereinbarung voraus.
Daher vereinbaren die Vertragsparteien in dieser Grundlagenvereinbarung dem Grunde nach die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans „Obere Patron“:
Die Entwicklungsträger tragen die Kosten der Realisierung des Bebauungsplans „Obere Patron“, insbesondere die Kosten der Erschließung, die Kosten für etwaige erforderliche Folgemaßnahmen, die Kosten der für die Planverwirklichung erforderlichen Ausführungsplanungen und die Vertragskosten.
