Beschlussvorlage - 2026/0363/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die ausschüttungsfähigen Gewinnvorträge werden disquotal an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Stadtrat der Stadt Homburg und die Gesellschafterversammlung der HPS GmbH stimmen dem Verhältnis 70 % zugunsten des Saarpfalz-Kreises und 30 % zugunsten der Stadt zu.

Die HPS GmbH erwirbt den danach verbleibenden Geschäftsanteil des Saarpfalz-Kreises zum Nennwert in Höhe von 12.500 € für genau diesen Betrag. 

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Sachverhalt

Die Einstellung des Geschäftsbetriebes der GEW Management GmbH wurde zum 31.03.2026 beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, den Leitstellenbetrieb auf die Homburger Parkhaus- und Stadtbus GmbH zu übertragen.

Die dauerhafte Fortführung des Leitstellenbetriebes stellt eine wesentliche Voraussetzung der seinerzeitigen Fördermittelbewilligung für den Aufbau und Betrieb der Leitstelle dar.

Die Dornbach GmbH hat zwischenzeitlich die vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses 2025 sowie die Vermögenssituation zum Bewertungsstichtag 31.05.2026 aufbereitet. Danach verfügt die Gesellschaft über ausschüttungsfähige Gewinnvorträge aus Vorjahren. Nach Ausschüttung dieser verbleibt lediglich das Stammkapital in Höhe von 25.000 € als Eigenkapital in der Gesellschaft.

Im Rahmen der Abstimmungen zwischen den Gesellschaftern wurde Einvernehmen darüber erzielt, die vorhandenen Gewinnvorträge disquotal auszuschütten.

Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass die ausschüttungsfähigen Gewinne überwiegend aus der Geschäftstätigkeit des Geschäftsbereiches „GEW-IT“ entstanden sind. Dieser Geschäftsbereich wurde in den vergangenen Jahren im Wesentlichen durch den Saarpfalz-Kreis beauftragt und finanziert. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Gesellschaftern eine Verteilung der ausschüttungsfähigen Gewinnvorträge im Verhältnis 70 % zugunsten des Saarpfalz-Kreises und zu 30 % zugunsten der Stadt Homburg vereinbart.

Die Stadt Homburg erhält aus den aufgelaufenen Gewinnvorträgen 90T€ (vor Abzug von KESt).

 

Nach Durchführung der Gewinnausschüttung verbleibt ausschließlich das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000 €. Daher erfolgt die Veräußerung zum Nennwert des Geschäftsanteils. Der Saarpfalz-Kreis hält 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft, womit der auf ihn entfallende Geschäftsanteil somit 12.500 € beträgt. Die Homburger Parkhaus- und Stadtbus GmbH zahlt hierfür einen Kaufpreis in gleicher Höhe an den Saarpfalz-Kreis.

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Finanz. Auswirkung

Ausschüttung in den Haushalt der Stadt Homburg 90T€ (brutto).

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