Beschlussvorlage - 2019/235/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der geplanten Umnutzung zur „Ice-Lounge“ wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Ein Investor möchte im Gebäude des ehemaligen Opelhauses Jenal, Mainzer Straße 77, Homburg, eine „ice lounge“ installieren.

Geplant ist eine Eisbahn von 375 qm Fläche mit Platz für bis zu 125 Gäste. Es handelt sich um eine Eisfläche mit echtem Eis. Im Saarland existiert derzeit keine Eishalle. Neben dem Angebot von Familien- und Seniorenlaufzeiten, oder der bei Jugendlichen beliebten Eisdisco mit professionellen DJ’s besteht auch die Möglichkeit, die Fläche für den Schulsport von Montag bis Freitag an den Vormittagen zu nutzen. Neben dem normalen Eislaufgeschehen sollen ebenfalls verschiedene Sonder-Events stattfinden, z. B.: - Fire on ice; - Karneval on ice; - Kabarett on ice; - Jazz on ice; - Eiskunstlauf-Schaulaufen.

Die Laufzeiten sollen nach Möglichkeit Montags bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis

21:30, Freitags von 13:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Samstags von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr

und Sonntags von 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr stattfinden.

Geplant ist zudem Eisstockschießen. Auf zwei Bahnen von 4 m x 20 m können jeweils zwei Mannschaften gegeneinander antreten. Im Saarland existiert derzeit keine überdachte Eisstockbahn.

Außerdem ist ein Lounge-Bereich mit Gastronomie mit 50 Sitzplätzen direkt der Eisfläche angegliedert, so dass kein „Räumlicher Bruch“ entsteht und die Kommunikation der Gäste in den verschiedenen Bereichen behindert und dem Bedürfnis besser entsprochen, das Gastronomische Angebot während des Aufenthaltes zu nutzen.

 

Das Vorhaben soll in dem ehem. Autohaus Jenal realisiert werden und liegt in einer Gewerblichen Baufläche  im Flächennutzungsplan. Im Landesentwicklungsplan „Umwelt“ ist die Fläche in einem Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG). Ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Vorhaben ist gem. §34 BauGB (unbeplanter Innenbereich, hier: Mischgebiet) zu beurteilen. Im Baugenehmigungsverfahren werden bei dieser Umnutzung vor allem die nachtaktiven Zeiten ab 22 Uhr und das sonntägliche Öffnen geprüft werden müssen. Auch die Anzahl und die Geräuschemissionen bzgl. Parken sind ein gesonderter Prüfpunkt im Hinblick auf die benachbarte Wohnnutzung.

Das Vorhaben ist demnach an dieser Stelle generell realisierbar und kann die Freizeit- und touristische Infrastruktur stärken.

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Anlagen

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