Beschlussvorlage - 2019/274/200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für Sachverständigen- und Gerichtskosten im Bereich der Rechtsabteilung wird erteilt.

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund der Vielzahl (11) der derzeit noch bei der Rechtsabteilung anhängigen Rechtsverfahren reichen die im Doppelhaushalt 2018 / 2019 für das jeweilige Haushaltjahr vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 15.000,00 € nicht aus, um die voraussichtlich dafür anfallenden Verfahrenskosten zu bezahlen.

 

Bislang sind bereits insgesamt 12.990,86 € an Verfahrenskosten für die Rechtsverfahren verausgabt worden. Die Rechtsabteilung kalkuliert den Aufwand für die Verfahrenskosten für das laufende Jahr 2019 auf insgesamt voraussichtlich 45.000,00

Insoweit sind deshalb für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßig weitere 30.000,00 € als Aufwand für Sachverständigen- und Gerichtskosten zur Verfügung zu stellen.

 

Der überplanmäßige Mehraufwand wird durch Einsparungen im Bereich der allgemeinen Sportförderung abgedeckt. Dies ist möglich, weil die im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Mittel für die nicht aktivierbaren Baukostenzuschüsse an die Sportvereine nicht vollständig erforderlich sind. Nach der Beanstandung durch die überörtliche Prüfung werden die vorgesehenen Baukostenzuschüsse nunmehr investiv zur Verfügung gestellt.

Loading...