Beschlussvorlage - 2019/030/610-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)      Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

 

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o.g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

c)      Die Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Birken“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen Die Begründung wird gebilligt.
 

d)      Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Birken“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 27.04.2017 die Aufstellung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Hinter den Birken“ beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Hinter den Birken", Gemarkung Homburg, wurde am 26.04.2018 beschlossen.

Am 13.12.2018 beschloss der Stadtrat die erneute Offenlage der Änderung des B-Plans, da aufgrund zahlreicher Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange eine Modifizierung der Planung erforderlich war.

Die erneute Offenlage fand in der Zeit vom vom 14.02.2019 bis einschließlich 20.03.2019 statt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten durch den Warburgring, im Nordosten durch die Von-Behring-Straße, im Südosten durch den Warburgring und im Südwesten durch die Domagkstraße.

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Anlagen

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