Informationsvorlage - 2019/231/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Saar-Blankstahl GmbH, eine Tochter der Saarstahl AG, stellt am Standort Homburg

Produkte aus blankem Stab für die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die

elektromechanische Industrie und die Drehteile- und Wälzlagerindustrie her. Das

Produktions- und Lieferprogramm umfasst Kaltziehen, Schälen, Schleifen, Richten,

Ultraschallprüfen und Wärmebehandlungen von Blankstahl.

Die Saarstahl AG plant auf dem Betriebsgelände der Saar-Blankstahl GmbH in Homburg die

Errichtung einer neuen Produktionshalle. In der neuen Halle sollen in einem ersten

Bauabschnitt ein Wärmebehandlungsofen (Glühofen) und zwei Richtmaschinen aufgestellt

und betrieben werden. In einem zweiten Bauabschnitt ist die Aufstellung einer Ziehlinie

innerhalb der neuen Produktionshalle geplant.

Die geplante Produktionshalle soll als freistehendes Gebäude im westlichen Teil des

Betriebsgeländes errichtet werden. Die in Stahlskelettbauweise geplante Produktionshalle

weist folgende Abmessungen auf:

Länge: 140,9 m; Breite: 30,0 m; Höhe: 11,90 m; Traufhöhe, 13,50 m Firsthöhe (Pultdach).

Auf der Nordwestseite der Produktionshalle sind verschiedene Anbauten in Massivbauweise

geplant:

- Sozialräume, Büro, Instandhaltung; - Schaltraum, NSHV, Traforäume; - Heizung, Druckluft

Diese Räume sind eingeschossig 3,90 m bzw. 4,50 m hoch.

 

Betriebsbeschreibung:

Es werden geschälte und gezogene Stahl-Stäbe aus dem alten Produktionsbereich auf dem

Werksgelände zur neuen Produktionshalle transportiert. Das Stabmaterial wird im

Schutzgas-Glühofen wärmebehandelt. Nach diesem Prozess werden die Stäbe mit einer

Richt- und Polieranlage behandelt. An diese Anlage ist eine Verpackungsstation

angeschlossen, hier werden die behandelten Stäbe zum Großteil in Holzkisten verpackt.

 

Die geplante Halle liegt laut Flächennutzungsplan in einer Gewerblichen Baufläche, welche schon früher industriell genutzt wurde (Eisenwerk) an der Mainzer Straße.

Die Fläche ist im Landesentwicklungsplan „Umwelt“ des Saarlandes als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) dargestellt.

Das Vorhaben wurde bereits mehrfach in der Presse vorgestellt und wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Es fügt sich gem. § 34 BauGB ein. Das Einvernehmen war auf Grund der sitzungsfreien Zeit zu erteilen.

 

 

 

 

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Anlagen

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