Beschlussvorlage - 2019/316/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in Kirrberg wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Saarlandes (MUV und LUA) führt zurzeit ein

Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den

Nebengewässern der Blies und Nahe durch. Die Stadt Homburg ist mit den beiden

Gewässern Lamsbach und Erbach getroffen.

Zur besseren Information der interessierten und betroffenen Gewässeranlieger

wurde im Vorfeld eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese im

Wochenspiegel sowie auf der Homepage der Stadt Homburg angekündigte

Veranstaltung fand am 06.06.2019 im Schlosstheater in Ottweiler statt.

Davor erfolgte mit zwei Artikelserien über Hochwasser („Hochwasser: Informieren

und vorsorgen“ sowie „Hochwasser: Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und

schützen“) eine Information am 22.05.2019 im Wochenspiegel.

Das MUV hat weiterhin zur Information eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete

– Ermittlung, Festsetzung und Folgen für Gewässeranlieger“ herausgegeben,

welche an der Information im Rathaus ausliegt und auch auf der Homepage der

Stadt Homburg unter folgendem Link eingesehen werden kann:

https://www.homburg.de/images/pdf/Umwelt/MUV-UESG-Broschuere_final_web.pdf

 

Vom MUV wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer vierwöchigen Offenlage der Überschwemmungsgebietskarten Im Zeitraum vom 28.08.-27.09.2019 Im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete können noch bis zum 11.10.2019 abgegeben werden.

Die Karten liegen zur Zeit im Rathaus aus und können dort eingesehen werden. Die Bekanntmachung über die Offenlage erfolgte im Homburger Wochenspiegel am 21.08.2019.

Die entsprechenden Pläne zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete liegen ebenfalls im gleichen Zeitraum im Rathaus offen.

Im Geoportal des Saarlandes können jedoch unter folgendem Link die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten eingesehen werden:

http://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index_ext.php?gui_id=Template_G

DZ&WMC=3013

Diese Karten zeigen, ob und wie hoch Grundstücke von Hochwasser betroffen sind

und stellen die flächenmäßige Ausdehnung des Hochwassers dar.

Auf Basis der Hochwassergefahrenkarten wurden die Überschwemmungsgebiete

amtlich festgesetzt.

Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion ist in Überschwemmungsgebieten

grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung,

Garten- und Gewächshäuser, nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt.
Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.
Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden, da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben.
Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind jedoch Befreiungen möglich.

(Siehe Anlage)

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Anlagen

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