Beschlussvorlage - 2019/363/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Braß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Üblicherweise werden die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Haushaltssatzung des betreffenden Jahres festgelegt.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 kann bis Ende des Jahres 2019 noch nicht beschlossen werden.
Aufgrund der bestehenden Haushaltsnotlage unterliegt die Stadt weiterhin den Sanierungsauflagen der Kommunalaufsicht. Hinzukommt, dass im Jahr 2020 der Saarlandpakt in Kraft treten soll, d.h. das Land übernimmt die Hälfte der städtischen Kassenkredite. Die daraus resultierenden Auflagen müssen nach Klärung der Übernahmemodalitäten in den Haushalt 2020 und die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023 noch eingearbeitet werden.
Darüber hinaus hat sich die Ertragslage bei der Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2019 dramatisch verschlechtert. Entgegen der noch positiven Prognose im Vorfeld der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 ist der Gewerbesteuerertrag in 2019 um ca. 8. Mio. EUR gegenüber dem geplanten Mittelansatz von ca. 29 Mio. EUR eingebrochen.
Um das Sanierungsziel „bis 2024 eine ausgeglichen Finanzrechnung zu erreichen“ in den Haushaltssanierungsplan einzuarbeiten, müssen alle gemeldeten Mittelansätze für 2020 unter Beteiligung der Haushaltsstrukturkommission überprüft werden.
Mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 kann daher frühestens ab Mitte des folgenden Jahres gerechnet werden.
Insoweit ist es erforderlich, dass schon vor Ablauf des Jahres 2019 die Hebesätze für 2020 und auch 2021 festgesetzt werden, damit ab dem 01.01.2020 eine gültige Rechtsgrundlage zur Erhebung der städtischen Realsteuern vorliegt.
Aufgrund der sehr ungünstigen Entwicklung der Gewerbesteuererträge sollte zumindest eine Kompensierung der Mindereinnahmen über eine Erhöhung der Grundsteuer anvisiert werden. Da auch andere saarländische Kommunen bereits 2018 und 2019 die Grundsteuerhebesätze deutlich nach oben angepasst haben ist zur Ertragssteigerung eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes von derzeit 440 v.H. auf 560 v.H. erforderlich. Diese führt dann zu einem stabilen Mehrertrag von ca. 2 Mio EUR jährlich.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 440 v.H. sollte zumindest auf den inzwischen gestiegenen „gewogenen Hebesatz“ (= durchschnittlicher Hebesatz der saarländischen Kommunen nach Ertrag) in Höhe von 450 v. H. angepasst werden, damit eine Schlechterstellung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich nach dem KFAG für die Zukunft vermieden wird. Eine zusätzliche Erhöhung macht aufgrund der schlechten Prognose für 2020 und die Folgejahre zunächst keinen Sinn, weil eine Verbesserung der Ertragslage insgesamt in Bezug auf das voraussichtliche Aufkommen nicht erwartet werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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