Beschlussvorlage - 2019/482/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Heimbachstraße 8-14“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 11.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Heimbachstraße 8-14“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 28.08.2019 bis zum 27.09.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 21.08.2019 an der Planung beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden keine Bedenken zur Planung geäußert. Es wurden lediglich Hinweise vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird das Ergebnis der Abwägung den o.g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitgeteilt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Für den Bebauungsplanbereich stellt der Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Heimbachstraße 8-14“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...