Beschlussvorlage - 2019/339/300-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Blieskastel im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes als interkommunale Zusammenarbeit wird beschlossen.   

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Ortspolizeibehörde der Stadt Blieskastel hat bislang keine Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt. Demnach verfügt die Ortspolizeibehörde der Stadt Blieskastel über keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich. Aus diesem Grund hat die Stadt Blieskastel darum gebeten, dass die Kreisstadt Homburg sie beim Aufbau eines kommunalen Ordnungsdienstes unterstützen solle.

Eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich bietet die Möglichkeit, dass Synergieeffekte von beiden Städten genutzt werden können und somit beide Städte von einer Zusammenarbeit profitieren. Im Mai 2019 wurde daher ein Vorvertrag abgeschlossen, der diese Absichten manifestiert. Die nunmehr vorliegende und mit der Stadt Blieskastel abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit im Detail. Sie ist als Anlage beigefügt.    

Wesentliche Vertragsinhalte sind die Einstellung zweier Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst der Kreisstadt Homburg, welche als Team für die Dauer von 20 Stunden pro Woche an die Stadt Blieskastel zur Dienstleistung zugewiesen werden, sowie die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges durch die Stadt Blieskastel, welches auch im Stadtgebiet Homburg genutzt werden darf.

Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der jeweiligen Personalvertretungen und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Personalrat der Stadt Homburg hat am 24.10.19 zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Personalausschuss der Kreisstadt Homburg haben am 27.11.19 über die Vorlage beraten.

Der Stadtrat Blieskastel hat am 30.01.20 dem Entwurf mit der Bitte um folgende Ergänzung in § 2 zugestimmt: "Bei Eintritt einer irregulären Ausfallzeit von länger als 10 zusammenhängenden Werktagen einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters, wird nach Kriterien der Möglichkeit und der besonderen Bedarfslage über die Bereitstellung eines Personalersatzes zwischen den Vertragsparteien abgestimmt."  

  

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...