Beschlussvorlage - 2020/563/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Werbepylon am McDonald`s, Zum Lappentascher Hof 18, Erbach-Reiskirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beteiligt:
- 630 - Bauordnung / Bauverwaltung
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.03.2020
| |||
|
18.06.2020
|
Sachverhalt
Für das Grundstück des McDonald`s in der Straße Zum Lappentascher Hof im Ortsteil Erbach-Reiskirchen liegt eine Bauanfrage bezüglich des Neubaus eines Werbepylons vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bosch West“. Für den Bereich des McDonald`s Grundstückes ist im B-Plan eine Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgärtnereien) vorgesehen. Das Gebäude des McDonald`s wurde mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt (Bauschein 0327/91 vom 21.08.1991). Der jetzige 12 m hohe Werbepylon wurde zwei Monate später genehmigt (Bauschein 0449/91 vom 13.11.1991).
Nun ist geplant den bestehenden Werbepyon zu ersetzen und einen neuen 25 m hohen Werbeturm im Bereich der Stellplätze zu errichten. Die darauf befindlichen Werbetafeln haben folgende Abmaße:
- Aufsatz „M“ und „McDonald`s“: zusammen ca. 6,0 x 6,0 x 1,0 Meter
- Aufsatz „Mc Café“: 6,0 x 1,8 Meter
Für die Werbeaufsätze ist eine LED-Beleuchtung geplant.
Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine Nutzungsmischung (Gewerbe- und Industriebetriebe, Parkplätze, Straßenverkehrsfläche, Wohnbebauung).
Die Größe/Höhe der geplanten Anlage fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein. Es gibt keine vergleichbar hohen Anlagen in der Nähe.
Der Werbepylon der Spielhalle hat zum Vergleich eine Höhe von ca. 16 Meter. Der bestehende Werbepylon des McDonald´s liegt in seiner Gesamthöhe mit 12 m deutlich darunter (siehe Vergleichsbild). Der Werbepylon der benachbarten Möbelfundgrube hat ebenfalls eine Höhe von 12 m. Auf Grund des nicht Einfügens und der erdrückenden Wirkung, welcher der Werbepylon bei einer Höhe von 25 m entfalten würde, wird vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
953,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
779,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
398,4 kB
|