Beschlussvorlage - 2020/626/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird das Einvernehmen erteilt.

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Sachverhalt

Die Arbeiterwohlfahrt Lv. Saarland e.V. beantragt die Umnutzung einer schulischen Einrichtung in eine intensivpädagogische Wohngruppe im geschlossenen Setting auf dem Gelände an der Lappentascher Straße 10a (neben Musikschule).

Es sollen hier 7 Plätze für männliche Kinder und Jugendliche von 13 bis 18 Jahren geschaffen werden, die einer besonders intensiven und haltgebenden institutionellen Erziehung bedürfen.

Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt im freiheitsbegrenzenden Setting. Dies bedeutet, dass die Jugendlichen, welche unter verschiedenen psychischen Symptombelastungen leiden, teils auch kriminell und drogensüchtig waren, in einer abgeriegelten Einheit leben und auch ihre Freizeit im Freien nur in einem geschlossenen Areal verbringen können.

 

Bauplanungsrechtlich liegt der Bereich in einer im Bebauungsplan „102 – Bexbacher Straße“ festgesetzten Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendheim“, wo früher eine Einrichtung für „schwererziehbare“ Jugendliche untergebracht war. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein, da lediglich im Bestand umgeplant wird und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.

Das optische Erscheinungsbild der Einrichtung hinsichtlich Gebäude, Umzäunung und Begrünung soll wohngebietstypisch gestaltet werden. Auch hinsichtlich des Lärms ergeben sich keine von einem Wohngebiet abweichenden Auffälligkeiten.

 

Das Vorhaben ist unter bauplanungsrechtlicher Betrachtung zulässig.

 

Die Vorstellung der Planung erfolgt durch das Architekturbüro Krauser Architekten, Saarbrücken.

 

 

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Anlagen

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