Beschlussvorlage - 2020/743/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der vorliegende Entwurf der Modernisierungsrichtlinie „Quartier Erbach“ im Städtebaufördergebiet „Soziale Stadt“ (neu: Sozialer Zusammenhalt) mit Begründung wird i.V.m. der gemäß § 142 (3) BauGB förmlich als Sanierungsgebiet „Quartier Erbach“ festgelegten Satzung, beschlossen

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Sachverhalt

Modernisierungsrichtlinie:

Zur Umsetzung  der Ziele des ISEK „Quartier Erbach“ hinsichtlich der Förderung privater Modernisierungen und Instandsetzungen wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium die Erarbeitung einer „Modernisierungsrichtlinie“ im Juli 2019 in Auftrag gegeben, deren Entwurf nunmehr vorliegt und zur Beratung ansteht.

 

Mit finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung des Bundes und des Saarlandes will die Kreisstadt Homburg/Saar daher Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes „Quartier Erbach“ als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme fördern.

 

Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und Stadtbildverbesserung sowie der Anreizschaffung für weitere private Folgeinvestitionen im Fördergebiet.

 

Mit dem Beschluss über die Festlegung eines einfachen Sanierungsgebietes sollte auch die Modernisierungsrichtlinie beschlossen werden, damit  private Sanierungs-und Modernisierungsvorhaben einheitlich und geordnet in die Wege geleitet, betreut und abgeschlossen werden können.

 

Hierbei soll sich auch der Unterstützung eines qualifizierten und erfahrenen Planungsbüros mit einschlägigen Erfahrungen in der Abwicklung von privaten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie in der Abwicklung der entsprechenden Förderangelegenheiten bedient werden.

Hierzu ist eine separate Beschlussvorlage erstellt.

 

Die Modernisierungsrichtlinie wurde zudem zusammen mit dem Entwurf  der Sanierungssatzung für das „Quartier Erbach“ in der öffentlichen Beratung in der Stadtteilkonferenz „Lebendiges Erbach“ am 20.08.2020 vorgestellt und mit großem Zuspruch bedacht.

 

Die Modernisierungsrichtlinie soll zunächst noch mit den Fraktionsvorsitzenden am 28.09.2020 vorberaten werden.

 

 

Haushaltsmittel:

Im Haushalt der Kreisstadt Homburg wurden seitens der Planungsabteilung Mittel für die Förderung privater Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben  von 150.000,00 Euro / Jahr eingestellt worden. Diese Beträge werden je zu 2/3 von Bund und Land gefördert, so dass nur ein Anteil von 33,3 % bei der Stadt verbleibt.

Auf Grund der vorgesehenen Förderhöhe von maximal 150.000 Euro brutto im Jahr  wurde in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zunächst von ca. 7 größeren Maßnahmen/Jahr mit der maximalen Zuschusshöhe von 20.000,00 Euro brutto ausgegangen, da Erfahrungswerte nicht vorhanden sind.

Sollten sich starker Andrang an Antragstellern herausstellen, kann die Modernisierungsrichtlinie in Abstimmung mit dem Innenministerium als Fördermittelgeber modifiziert werden.

 

Um die Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung im „Quartier Erbach“ nunmehr voranzubringen, soll die Modernisierungsrichtlinie für den Bereich der  Sanierungssatzung beschlossen werden.

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Anlagen

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