Beschlussvorlage - 2021/10/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Terrassenerweiterung Schlossberg-Hotel, Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.03.2021
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Sachverhalt
Die Schlossberg-Homburg GmbH beabsichtigt, die vorhandene Restaurantterrasse mit Aussichtsplattform zu ertüchtigen. Auf Grund des Alters und des baulichen Zustandes muss diese Terrasse in Gänze neu errichtet werden. Beabsichtigt ist ein größerer Neubau mit Markise, der barrierefrei betreten werden kann. In direkter Nachbarschaft verläuft eine Zuwegung zu den Höhlen, die nun i .T. überbaut werden soll. Diese Zuwegung samt Stützmauern im Bestand wie auch die Terrasse betreffen mehrere Eigentumsflächen. Die umliegenden städtischen Grundstücke liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, der Pflegezone der Biosphäre Bliesgau und sind mit Wald bestanden. Für die Wahl des richtigen Instrumentes zur Baurechtschaffung sind einige Kriterien im Vorfeld zu prüfen. Insbesondere die Betroffenheit im Landschaftsschutzgebiet (Ausgliederung oder Ausnahme?) müssen in einem Scoping-Termin mit den zuständigen Fachbehörden vorbesprochen werden.
Sachverhalt und Vorgehensweise im Überblick:
1. Überbauung fremden Grundstücks: Klärung mit Zivilgemeinde / HFA
2. LSG-Betroffenheit: Abstimmung mit LUA, ONB (Ausgliederung, Ausnahme ?)
3. Waldschutzabstand ?, Waldumwandlung ?: Abstimmung mit Forstbehörde
4. Denkmalschutz Hohenburg: eher keine Betroffenheit
5. Betroffenheit Zuwegung Schlossberghöhlen: Denkmalaffinität ?
6. Bauvorhaben im Außenbereich: Eingriff/Ausgleich (BPlan oder § 35 Abs. 2 BauGB)
7. Grenzarrondierung Hotel / Eigentum und Wegeparzelle ?: Zivilgemeinde / HFA
8. Lage innerhalb Be Schlossberg, Aufstellungsbeschluss, aber noch kein
förmliches Verfahren
Baurecht:
Baurechtschaffung mittels vorhabenbezogenen BPlans im vereinf. Verfahren (zeit-
aufwendig) oder mittels Baugenehmigungsverfahren als Außenbereichsvorhaben denkbar;
dies sollte erst nach LUA-Abstimmungsgespräch entschieden werden, wenn öffentliche
Gemeinde ( § 36 BauGB Einvernehmen) und Zivilgemeinde (Eigentum, Überbauung)
zustimmen
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ermöglicht zusammen mit der zivilgemeindlichen Zustimmung zur Überbauung den schnellsten Weg zur Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich, falls alle fachentscheidungskompetenten Fachbehörden zustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2 MB
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2
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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322,1 kB
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