Beschlussvorlage - 2021/32/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bereitstellung investiver Finanzmittel zur Leistung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Herstellung eines gemeinsamen Eingangsbereiches für das Rathaus der Stadt und das Landratsamt des Saarpfalz-Kreises wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Herstellung eines gemeinsamen Eingangsbereiches für das Rathaus der Stadt und das Landratsamt des Saarpfalz-Kreises war im Rahmen des Haushaltes 2020 bereits als Maßnahme des Investitionsprogrammes 2020 bis 2023 beschlossen worden.

 

Die mittelfristige Finanzplanung sah hierfür – nach Kostenschätzung der Stadt - ein Gesamtvolumen in Höhe von 3 Mio. EUR vor.

Als Gegenfinanzierung war einerseits eine etwaige Bedarfszuweisung durch das Land im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in Höhe von 50 v.H. der Gesamtkosten eingeplant. Anderseits sollten sich dann die Stadt und der Saarpfalz-Kreis die verbleibenden Kosten je zur Hälfte teilen.

 

Zum Zeitpunkt der Mittelmeldungen für den Haushalt 2021 und der Aufstellung des Investitionsprogrammes 2021 bis 2024 bestand jedoch - aus Sicht der Stadt – keine Aussicht, dass eine Gegenfinanzierung durch das Land mittels einer Bedarfszuweisung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit geleistet werden könnte.

 

In Anbetracht der ursprünglichen Kostenschätzung wurde daher zunächst darauf verzichtet, die Investitionsmaßnahme im Investitionsprogramm 2021 bis 2024 fortzuschreiben.

 

Der Saarpfalz-Kreis hat im Rahmen der Vorstellung des Kreishaushaltes 2021 nun der Stadt mitgeteilt, dass aufgrund einer eigenen Kostenschätzung Finanzmittel zur Herstellung eines gemeinsamen Eingangsbereiches in Höhe von 600 TEUR bereitgestellt werden. Nach Schätzung des Saarpfalz-Kreis belaufen sich die voraussichtlichen Herstellungskosten auf nur 1,066 Mio. EUR.

 

Da sich der Haushalt 2021 der Stadt bereits in der Beschlussfassungsphase befindet und das Investitionsprogramm 2021 bis 2024 der Kreditlimitierung des Landesverwaltungsamtes unterliegt, besteht zunächst keine Möglichkeit, die vorgenannte Maßnahme noch nachträglich in die jetzige Planung aufzunehmen. Im Übrigen könnten in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung nach § 88 KSVG bis zu einer etwaigen Genehmigung des Haushaltes 2021 grundsätzlich keine Aufträge diesbezüglich erteilt werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, noch im Rahmen des aus dem Haushalt 2020 genehmigten Investitionsprogrammes 2020 bis 2023 außerplanmäßig 1,1 Mio. EUR und dann mittels Übertragung der Auszahlungsansätze ins Haushaltsjahr 2021 zur Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Gegenfinanzierung sollen teilweise die seitens des Saarpfalz-Kreises außerplanmäßig zur Kostenbeteiligung bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 600 TEUR dienen.

 

Des Weiteren werden die im Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020 für die Maßnahme „Sanierung Feuerwache Homburg Mitte“ bereitgestellten und derzeit nicht benötigten Finanzmittel (insgesamt 790 TEUR) in Höhe von 500 TEUR der Maßnahme „gemeinsamer Eingangsbereich“ zur Verfügung gestellt.

 

Für die Maßnahme „Sanierung Feuerwache Homburg Mitte“ war bisher noch keine Gegenfinanzierung mittels Landeszuschüsse eingeplant. So dass die Finanzierung vollständig mit Eigenmitteln vorgesehen war. Da eine Realisierung der Maßnahme jedoch noch verschoben werden kann, versucht die Stadt, doch noch eine Bezuschussung durch das Land zu erreichen. Zunächst stehen daher noch Restmittel in Höhe von 290 TEUR zur Verfügung. Eine neue Finanzierungsplanung erfolgt dann mit dem Investitionsprogramm 2022 bis 2025 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2022.

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Anlagen

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