Beschlussvorlage - 2021/29/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

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Sachverhalt

 In der Karlstraße 12 in Homburg beabsichtigt der Bauherr eine Umnutzung und Aufstockung eines bestehenden Verbrauchermarktes (Norma) zu einer Bürofläche (Steuerbüro) und Wohnungen.

 

Das Gebäude verfügt über insgesamt 14 Wohneinheiten und 13 Bürozimmer.

 

Die aktuell vorhandenen 2 Vollgeschosse, ein Staffelgeschoss sowie eine Tiefgarage werden erhöht auf 3 Vollgeschosse und zwei Staffelgeschosse. Die Tiefgarage bleibt bestehen. Das untere Dachgeschoss verfügt über eine Dachterrasse, einige Wohnungen beinhalten einen Balkon oder eine Loggia. Die Größe der Wohnungen bemisst sich von ca.53 m² (2. OG)  bis etwa 100m² (SG).

 

Das Gebäude verfügt bereits über einen Aufzug, welcher gemäß den Stockwerken erweitert wird und somit einen barrierefreien Zugang ermöglicht.

 

Die geplante Umnutzung befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, welche gut zu Fuß erreichbar sind. Auch befinden sich der Bahnhof, Bushaltestellen und Taxistand in unmittelbarer Nähe.

 

In der Tiefgarage werden 30 Stellplätze zur Verfügung gestellt. Anfahrbar ist diese direkt über die Kreuzgartenstraße.

 

Planungsrechtliche / städtebauliche Beurteilung:

Ein Bebauungsplan existiert nicht für diesen Bereich, so dass das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.

 

Die Art der baulichen Nutzung in der Umgebung ist überwiegend durch Wohnen geprägt.  Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Fußgängerzone in der Eisenbahnstraße, in der innenstadttypisches Gewerbe angesiedelt ist.

 

Die Geschossigkeit der Bebauung im Umfeld ist unterschiedlich. Das Vorhaben verfügt über eine Tiefgarage im Kellergeschoss, drei Vollgeschosse mit Büroflächen und Wohnungen und zwei Staffelgeschosse, welches kein Vollgeschoss nach der Landesbauordnung Saarland darstellt.

 

Die Gesamthöhe des geplanten Gebäudes beträgt ca. 15,45 m.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein und stellt eine sinnvolle Nachverdichtung im Innenstadtbereich dar.

 

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Anlagen

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