Beschlussvorlage - 2021/28/670-01--01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Ein erster Entwurf der neuen  Friedhofgebührensatzung wurde nach vorhergehender Beratung in der Haushaltsstrukturkommission  dem HFA in seiner Sitzung vom 10. März 2021 vorgestellt. Inhalt des Entwurfes war eine angemessene Verteuerung der Urnenbestattungen sowie eine moderate Anhebung der Gebühren für die weiteren Bestattungsarten.

Der HFA hat eine Entscheidung ohne Empfehlung an den Stadtrat weitergegeben. Da auch in der folgenden Stadtratssitzung keine einvernehmliche Zustimmung zu der Gebührensatzung zu erwarten war, wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Die Kritik an dem Satzungsentwurf bezog sich auf die deutliche Anhebung der Gebühren für die Urnenbestattungen, sowie auf ungeklärt hohe Kosten des Baubetriebshofes bei der Bewirtschaftung der Friedhöfe. 

Der nunmehr vorliegende zweite Entwurf berücksichtigt diese Kritikpunkte. Während sich die Gebühren für Erdbestattungen  und friedhofsbezogene Dienstleistungen an dem ersten Satzungsentwurf orientieren, wurden die Gebühren für Urnenbestattungen pauschal halbiert. Gleichzeitig wird eine zeitlich eng begrenzte Satzungsgültigkeit von maximal zwei Jahren festgelegt. In dieser Zeit sollen die Kosten des Baubetriebshofes für die Bewirtschaftung der Friedhöfe geprüft werden um geeignete Maßnahmen zur Kostensenkung  einleiten zu können. Bis zum  Ablauf der  Satzungsgültigkeit sollen diese Erkenntnisse in eine neue Gebührensatzung einfließen.

 

 

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Anlagen

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