Beschlussvorlage - 2021/1272/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass i. S. § 125 Abs. 2 BauGB die planungsrechtlichen

Voraussetzungen für den Ausbau der Erschließungsanlage Merianstraße / Kollwitzstraße / Lenbachstraße im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB vorliegen  und  die Ausbauplanung der i. R. stehenden Verkehrsflächen beschlossen.

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Sachverhalt

Ausgehend von einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes im Jahr 1980 „Eduard-Vollmar-Platz“ entstand das Baugebiet rund um einen Platz und einen Vollversorger. Zu Grunde liegt ein städtebaulicher Entwurf der 70er Jahre. Sukzessive entstanden die Straßenzüge und die neuen baulichen privaten und gewerblichen Gebäude, ohne das die Bauleitplanung weiter verfolgt wurde. 1997 wurde mit einem neuen Beschluss ein größerer Geltungsbereich in ein Verfahren gegeben, das aber auch nicht weiter verfolgt wurde. Die Lenbachstraße entstand auf Grundlage dieser Planungen.

 

Die Erschließungseinheit bestehend aus „Straßen, Wegen, Plätzen“ der Merian-/ Kollwitz-/ Lenbachstraße wird Ende des Jahres rechtlich aus Beitragssicht verwirkt sein, falls nicht ein Straßenbauprogramm rechtlich beschlossen wird. Einige Straßenabschnitte und Bürgersteigbereiche insbesondere im südlichen Bereich der Merianstraße zur Ludwigstraße bedürfen noch des Ausbaues.

 

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Anlagen

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