Beschlussvorlage - 2021/52/650-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Radverkehrskonzept und dessen Umsetzung wird beschlossen

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Sachverhalt

Im Februar 2020 hat der ständige Vergabeausschuss die Verwaltung damit beauftragt ein Radwegekonzept für das gesamte Stadtgebiet Homburg von dem Verkehrsplanungsbüro Axel Thös aus Saarbrücken erarbeiten zu lassen.

Zur Finanzierung der Planungskosten wurde beim Ministerium Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Förderprogramm regionaler Klimaschutzprojekte ein Förderantrag mit den Planungskosten von 38.635,- Euro eingereicht. 

Im Zuschussbescheid vom 13. Februar 2020 wird die Übernahme von rd. 80% der Planungskosten mit insgesamt rd. 31.000,00 Euro zugesagt.

Im Rahmen der Bearbeitungsphase ergab sich ein loser Arbeitskreis unter dem Vorsitz der hauptamtlichen Beigeordneten Christine Becker. Weiterhin waren beteiligt, die Fahrradbeauftragten Ute Kirchhoff, Vertreter des Arbeitskreises Pro Fahrrad Homburg inkl. der interessierten Bürger, die Ortspolizeibehörde sowie natürlich das Planungsbüro Axel Thös und der Radwegebeauftragte Stephan Bentz. Teilweise und je nach Erfordernis waren weiterhin beteiligt, die Abteilung Stadtplanung, Vertreter des Saarpfalzkreises und  der Landesbetrieb für Straßenbau.

Mit diesem breit aufgestellten Teilnehmerfeld konnten wichtige Erfahrungen und Hinweise in die Planung einfließen.

Zur weiteren Untersuchung der konkreten Probleme und Gefahrenstellen wurde von Abteilung 650 zusätzlich eine Umfrage bei allen Schulen im Stadtgebiet durchgeführt.   

Nach reger Beteiligung konnten im Rahmen der Auswertung weitere Probleme und Problemstellen durch diese Alltagsradfahrer konkretisiert werden und den Maßnahmenkatalog mit wichtigen Lösungsvorschlägen ergänzen.

 

Aus dem vorgelegten Radwegekonzept ergibt sich ein Gesamt-Maßnahmenkatalog der über zehn Jahre, jedoch zusammenhängend abgearbeitet werden soll.

Das geschätzte Investitionsvolumen zur Umsetzung aller Einzelmaßnahmen beträgt rd. 4,4 Mio Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, wie in Tabelle 21 des Radwegekonzeptes vorgeschlagen zu verfahren.

Darin wird die Umsetzung gemäß Maßnahmenprioritäten vorgeschlagen.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils im Einzelfall die Beteiligung fremder Baulastträger und Fördermittel des Bundes.- oder Landes aktuell zu prüfen. 

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Anlagen

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