Informationsvorlage - 2021/1335/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Mehrfamilienwohnhausanlage in der Mainzer Str., Ecke Sieberstr., Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Michael Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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02.12.2021
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Sachverhalt
Vorhabenbeschreibung beiliegend dem Bauantrag:
„In der Innenstadt von Homburg, Ecke Mainzerstraße / Sieberstraße ist die Realisierung einer
Mehrfamilienwohnhausanlage mit 61 Wohneinheiten, 66 Tiefgaragenstellplätzen und 4
Außenstellplätzen geplant.
Die derzeit auf dem Grundstück angesiedelte Bebauung mit Autonutzungen soll im Zuge der
Projektrealisierung vollständig zurückgebaut werden.
Auf dem dann freigelegten Gelände mit einer Grundstückgröße von 2875 m² ist der Neubau
von zwei zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern A+B (vier Geschosse +
Staffelgeschoss) entlang der Mainzerstraße geplant, sowie der Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern C+D (vier Geschosse + Staffelgeschoss und drei Geschosse +
Staffelgeschoss) in der Sieberstraße. Die vier Gebäude bilden einen Innenhof, der von den
Bewohnern genutzt werden kann.
Die Planung sieht eine aufgelockerte, offene Blockrandbebauung vor, die sich in die
Nachbarbebauung einfügt.
Die Erschließung der Gebäude A+B erfolgt über das großzügig verglaste Treppenhaus mit
Aufzug in der Mainzerstraße. Die Gebäude C+D werden über das großzügig verglaste
Treppenhaus mit Aufzug in der Sieberstraße erschlossen. Alle Wohnungen sind über die
Aufzugsanlagen barrierefrei zu erschließen.
Die Ein-/ und Ausfahrt in die Tiefgarage erfolgt über die Mainzerstraße. Eine interne
barrierefreie Erschließung der Wohnungen über die Tiefgarage ist ebenfalls gegeben.
Die Planung der einzelnen Wohnungen erfolgte unter Berücksichtigung eines ausgewogenen
Wohnungsgemenge. Jedes Gebäude verfügt über unterschiedliche Wohnungsgrößen und
Wohnungsformen, aufgeteilt in zwei und drei Zimmer - Appartements von ca. 56 m² bis 86 m²,
mit Balkon oder Loggia, um hier der Marktnachfrage gerecht zu werden.
In den jeweiligen Staffelgeschossen befinden sich die Penthousewohnungen mit
Dachterrassen. Hier befinden sich auch Wohnungsgrößen von 65 m² bis hin zu 125 m².“
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
Ein Bebauungsplan existiert nicht für diesen Bereich, so dass das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, “wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil dazu entschieden, dass dabei entscheidend sei, wie das Gebäude nach außen hin wahrnehmbar ist, also seine absolute Größe, Grundfläche, Anzahl der Geschosse und Höhe.
Dieses Bauvorhaben wurde bereits am 07.02.2019 im BUA vorgestellt, das Einvernehmen einstimmig erteilt. Es verblieb grundsätzlich beim gleichen städtebaulichen Entwurf. Da aber zum einen einige Änderungen auf Grund bauordnungsrechtlicher Regelungen und Umplanungen im Bauantrag zu verzeichnen sind und das Einvernehmen fast 3 Jahre alt, bringt es die Bauverwaltung dem Ausschuss erneut zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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97,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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