Beschlussvorlage - 2021/1275/650-0-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung des innerstädtischen Umfeldes der Hohenburgschule mit Fördermitteln des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Roland Ecker
- Bericht erstattet:
- Ecker, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 30.09.2021 hat sich der Bau- und Umweltausschuss dagegen ausgesprochen einen Flachdachanteil der angrenzenden Sporthalle in den Planungsumfang der Neugestaltung mit auf zu nehmen. In Anbetracht einer vom Zuschussgeber i. d. R. geforderten Veränderungssperre von mindestens 15 Jahren, könnte das bei den weiteren Plänen der künftigen Nutzung des Sporthallen- Gebäudes zu Einschränkungen der Nutzbarkeit führen.
Dieser Entscheidung folgend wurde der Planungsumfang und die Projektkosten entsprechend reduziert und in dieser Form vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.10.2021 beschlossen.
Im Rahmen der weiteren Abstimmungsgespräche mit dem BBSR in Bonn, erfolgt von dort der Hinweis, dass im Rahmen der finalen Antragstellung auch Baumbewässerungssysteme, sowohl bei Neupflanzungen als auch bei Bestandsbäumen, Berücksichtigung finden sollen.
Bei den Neupflanzungen werden daher jetzt zusätzliche Rigolenkörper eingesetzt, bei den Bestandsbäumen sind entsprechend nachträglich einsetzbare Bewässerungssysteme vorgesehen die auch über die Regenwasserzisternen gespeist werden können.
Damit wird die Wasserversorgung der Bäume sichergestellt sowie Personal- und Kostenaufwand für die üblichen Gießvorgänge eingespart.
Die neuen Projektkosten liegen mit dieser Änderung bei 2.745.834,59 Euro (brutto).
Die Gesamtprojektkosten der finalen Antragstellung liegen somit auch weiterhin unterhalb den maximal förderfähigen Projektkosten von 3 Mio. Euro.
Diese Kostenobergrenze ist programmbedingt bereits festgelegt, der daraus folgende Anteil der Bundesmittel kann nicht erhöht werden.
Kosten die über die Kostenobergrenze hinausgehen, werden somit nicht weiter gefördert und sind von dem Antragsteller in vollem Umfang zu tragen.
Die Finanzierungsanteile der Beteiligten setzen sich wie folgt zusammen:
10% Eigenanteil aus dem Haushalt der Kommune = 274.583,46 Euro (brutto)
90% Bundesmittel = 2.471.251,13 Euro (brutto)
Die Aufteilung und Anforderung der Bundesmittel setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
2021 |
327.726,73 |
2022 |
615.600,00 |
2023 |
810.769,18 |
2024 |
717.155,23 |