Beschlussvorlage - 2022/0099/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 09.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu o. g. Bebauungsplan fand vom 05.01.2022 bis zum 04.02.2022 statt.

 

Die gesamten vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

  

Es wurden unterschiedliche Hinweise und Anregungen vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

Zur Prüfung etwaiger Immissionskonflikte mit dem angrenzenden Globus Baumarkt wird derzeit die Fläche vorsorglich in die Lärmimmissionsprognose für die Erweiterung des Globusmarktes eingestellt. Das Ergebnis wird bis zum Bauausschuss, spätestens bis zur Sitzung des Stadtrates, ergänzt.

Die Ansiedlung von Einzelhandel ist in dem Bereich des Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Aus diesem Grund werden Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes generell ausgeschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden, sowie die Bürgerinnen und Bürger die sich zur Planung geäußert haben sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird ihnen das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren. (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

Der Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“ aus dem Jahr 2005.

Für den Bebauungsplanbereich stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird daher im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

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Anlagen

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