Beschlussvorlage - 2022/0115/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Modernisierungsrichtlinie (ModRL) für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt Homburg“ im Stadtteil Homburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Altstadt ist der historische Ursprung der Kreisstadt Homburg und heute ein prägender und attraktiver Teilbereich der Stadt. Das Erscheinungsbild der historischen Bauten, das Flair des Stadtraumes sowie das Nebeneinander von Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Kultur machen die Altstadt zu einem Identität stiftenden und lebendigen Teil der Innenstadt.

 

Mit finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung des Bundes und des Saarlandes fördert die Kreisstadt Homburg/Saar daher Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt Homburg“ als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und Stadtbildverbesserung sowie der Anreizschaffung für weitere private Folgeinvestitionen im Fördergebiet.

 

Modernisierung ist die Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen, die entsprechend den Zielsetzungen der Sanierung oder Entwicklung den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöht, damit sie insbesondere den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen.

 

Durch Instandsetzung zu behebende Mängel liegen vor, wenn durch nachträgliche Verschlechterung des Gebäudes (z. B. durch  Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkung Dritter) insbesondere die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes nicht unerheblich beeinträchtigt wird, das Gebäude nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- und Stadtbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder das Gebäude erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.

 

Zur Umsetzung der Ziele des ISEK hinsichtlich der Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes die Erarbeitung einer „Modernisierungsrichtlinie“ im Juli 2019 in Auftrag gegeben, deren Entwurf nunmehr vorliegt und zur Beratung ansteht.

 

Die Modernisierungsrichtlinie definiert die Kriterien zur Inanspruchnahme der Fördermittel.

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Anlagen

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