Beschlussvorlage - 2022/0185/100-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Fall des Ausscheidens einer Ortsvertrauensperson erhält die stellvertretende Ortsvertrauensperson bis zur Bestimmung der Nachfolge eine anteilige Aufwandsentschädigung der monatlich festgesetzten Aufwandsentschädigung der Ortsvertrauensperson.

Der monatliche Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung darf den monatlichen Aufwandsentschädigungsbetrag der Ortsvertrauensperson nicht übersteigen.

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Sachverhalt

Für die Ortsvertrauenspersonen (OVP) hat der Stadtrat durch Beschluss vom 04. Juli 2019 folgende monatlichen Aufwandsentschädigungen festgesetzt:

 

Ortsvertrauenspersonen

Monatlich     315 Euro

Stellv. Ortsvertrauenspersonen

Monatlich        25 Euro

 

Dadurch ist eine adäquate Aufwandsentschädigung für die Vertretung im Falle des Ausscheidens einer OVP bis zur Bestimmung der Nachfolgerin / des Nachfolgers nicht gegeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, ab 2022 für diese Fälle den stellv. OVP eine anteilige Aufwandsentschädigung des monatlich für die OVP gewährten Pauschalbetrages zu gewähren.

Der monatliche Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung darf den monatlichen Aufwandsentschädigungsbetrag der OVP nicht übersteigen.

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