Informationsvorlage - 2022/0433/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 30.09.2022 wurde der Bauantrag zum Neubau von PV-Modulen und PV-Carports in der Dr.-Peter-Theiss-Str.1 eingereicht.

 

Hierfür führt der Antragsteller folgendes auf:

 

„Bei dem Baurvorhaben handelt es sich um die Errichtung von PV-Modulen auf einer Freifläche des Grundstücks, sowie von 56 Photovoltaik Carports als Doppelparker mit Design und Funktion auf dem bestehenden Parkplatz. Durch die geplanten PV- Module der Freifläche sowie der hochwertigen Solar- Carports auf dem vorhandenen Parkplatz kann ein gewisser Teil des benötigten Stroms sauber und kostengünstig vor Ort produziert werden.

Die geplanten Carports mit integrierten Photovoltaik- Modulen, welche sich auf der Oberseite der trapezförmigen Stahlblechen befinden, sind eine optimale Kombination aus Wirtschaftlichkeit und Ökologie. Die Carports bieten einen optimalen Schutz vor Witterungseinflüsse sind langlebig, korossionsfrei und je nach Anzahl der Stellplätze sowie des Platzangebots flexibel anwendbar. Das besondere Modulsystem ermöglicht eine kostengünstige sowie individuelle Montage und Gestaltungsmöglichkeit. Die geplanten Doppelparker (Carports) sind 5,00 m x 5,30 m groß und weisen eine Durchfahrtshöhe von 2,30m auf.“

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich des §34 BauGB. Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Einfügekriterien sind erfüllt.

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Anlagen

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