Informationsvorlage - 2023/0011/
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalisierung Wasserakten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Werkleiter Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Kenntnisnahme
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30.01.2023
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Sachverhalt
Für jedes bebaute Grundstück auf dem Gebiet der Kreisstadt Homburg besteht eine sogenannte Wasserakte. Zurzeit sind ca. 20.000 analoge Wasserakten vorhanden.
In dieser Akte liegen die Grundlagen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren und die Hebung der Kanalanschlussbeiträge analog vor.
Die Fortschreibung der Niederschlagswassergebühren soll zukünftig in einer digitalen Akte erfolgen und somit den Anforderungen der digitalen Aktenverwaltung entsprechen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die zum Grundstück gehörenden Gartenwasserzähler in der gleichen Aktenstruktur zu verwalten.
Es wurden im Vorfeld Recherchen zu den Kosten einer reinen Digitalisierung der Akten ohne Erstellung einer Datenbank mit Erweiterten Nutzungsanforderungen angestellt. Es wurden dazu bei drei großen Anbietern Preisangebote eingeholt, die Preise schwanken je nach Anbieter zwischen ca.140.000 € brutto und 200.000€ brutto.
Bei einer näheren Betrachtung erscheint eine externe Vergabe als nicht wirtschaftlich. Durchgeführte Vergleichsuntersuchungen zur Digitalisierung der Ablage haben eine Möglichkeit zur hausinternen Umsetzung in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren ergeben. Es erscheint somit wirtschaftlich sinnvoller, die Arbeiten im Rahmen eines Zeitvertrages hausintern zu bewältigen.
Die Investitionskosten für die reine Digitalisierungshardware belaufen sich auf ca. 4.500€. Die ergänzenden Angebote zur Erstellung einer entsprechenden Verwaltungsdatenbank werden eingeholt, sobald genügend digitale Akten als Erfassungsgrundlage vorliegen.
Die entsprechenden Angebote zur Erstellung einer Datenbank werden dem Werksausschuss dann zur Entscheidung vorgelegt.
