Beschlussvorlage - 2023/0296/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt der Befreiung wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und zwei Doppelgaragen samt Befreiungsantrag vor.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Nr. 609, Am Roßberg), welcher seit dem 08.02.1992 rechtskräftig ist. Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7. Es sind zwei Vollgeschosse zulässig. Beantragt wird eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen, welche im Lageplan dargestellt wurde. Seitens Abteilung 610 kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung durch die aktuelle Bestandssituation nicht berührt werden und das Bauvorhaben in Gänze städtebaulich vertretbar ist.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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