Beschlussvorlage - 2023/0306/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt den Befreiungen wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Pflegezentrums und Wohnungen sowie einem Ärztehaus vor. Die Bauvoranfrage beinhaltet drei Befreiungsanträge. Dabei handelt es sich um die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von 8,00m sowie der Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,6.

Das Maß der Überschreitungen ist aus den Befreiungsanträgen sowie den beigefügten Planunterlagen (Bauvoranfrage Rechts am Zweibrücker Weg) zu entnehmen. Eine Bauvorhabenbeschreibung ist ebenfalls in dieser Datei ersichtlich.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Gemäß § 31 Abs. 2 kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Zulässigkeitstatbestände sind erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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